Abwesenheiten über Nacht

  • Hallo zusammen,

    weiß jemand wo festgelegt ist, dass ich Abwesenheiten über Nacht (zur Belastungserprobung) der KK im Rechnungsdatensatz übermitteln muss?

    Wir dokumentieren unsere BÜN derzeit nur im Journal in der digitalen Akte.

    Nur wenn besondere Gründe vorliegen z. B. bei Entweichen mit Polizeirückführung oder RTW erfassen wir sie auch digital.

    Nun habe ich ein korrektes MD Gutachten. Grund der Begutachtung war die Frage nach früherem Beginn einer teilstationären Weiterbehandlung.

    Die KK möchte nun die 300 Euro nicht zahlen, da sie sagt, wenn wir die mehrfachen (gescheiterten) Belastungserprobungen übermittelt hätten, wäre es nicht zu einem Gutachterauftrag gekommen.

    Tja und nun stellt sich mir die Frage, ob es dafür eine rechtliche Grundlage gibt.

    Vielen Dank schon mal für Eure Unterstützung

  • Hallo,

    falls es sich um Psychiatrie / PSM handelt könnte §301 / Abs. 1.4.10 / "Externe Aufenthalte mit Abwesenheiten über Mitternacht (BPflV) bei Versicherten in psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen"

    einschlägig sein.

    Viele Grüße - NV

  • Guten Morgen,

    Danke schön, genau so was habe ich gesucht.

    Die Kasse hat damit zwar Recht, aber ich wenigsten ein Argument für die Prozessänderung....

    LG und übersteht den wahrscheinlich wieder sehr sonnigen und heißen Tag (mein Kühlakku für die Füße unter Schreibtisch liegt schon bereit ;) )