Erörterungsverfahren - wer machts?

  • Die Quittung muss ich ja mit Übermittlung der Dokumentation direkt ziehen. Später im Verfahren geht das meistens nicht mehr.
    Lassen Sie wirklich bei jeder Unterlagenanforderung und -übermittlung die Quittung ziehen?

  • Hallo,

    wie wollen Sie sonst die Übermittlung nachweisen? Mehrfach gebranntes Kind hat gelernt.....

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch