Erörterungsverfahren - wer machts?

  • Hallo,

    vielen Dank für den Hinweis auf die Datenschutzproblematik von Cryptshare. Ich werde unseren Datenschutzbeauftragten bitten, dies zu überprüfen.

    Für den Fall eines Dissens bat der Mitarbeiter des MD darum, dass kurzfristig nach der Prüfung vor Ort dann die Unterlagen bereitgestellt werden. Das kann man dann ja belegen.

    Viele Grüße

    Pseudo

  • Hallo,

    vielleicht ja schon einigen hier bekannt, aber im Referentenentwurf des Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes (KHPflEG) wurde die Frage der Übermittlung von Dokumenten an den MD "delegiert". Geplant ist folgende Ergänzung des Absatz 2b §17c Krankenhausfinanzierungsgesetz:

    Zitat

    Für die Durchführung der Erörterung nach Satz 1 und für eine gerichtliche Überprüfung der Abrechnung hat der Medizinische Dienst die für die Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Abrechnung bei dem Krankenhaus erhobenen Daten und Unterlagen an die Krankenkasse zu übermitteln. Die Krankenkassen dürfen die erhobenen Daten und Unterlagen nur für die in Satz 5 genannten Zwecke verarbeiten; eine Zusammenführung ist nur mit Daten des die Erörterung oder die gerichtliche Überprüfung betreffenden Einzelfalles zulässig. Die von dem Medizinischen Dienst übermittelten Daten und Unterlagen sind nach Abschluss der Erörterung nach Satz 1 oder der gerichtlichen Überprüfung von der Krankenkasse zu löschen. Das Nähere zum Verfahren der Übermittlung vereinbart der Spitzenverband Bund der Krankenkassen mit dem Medizinischen Dienst Bund mit Wirkung für die Krankenkassen und die Medizinischen Dienste.

    Aber bitte berücksichtigen, dass dies erst einmal "nur" der Referentenentwurf ist ... es bleibt aber die o.a. Problematik des Nachweises, welche Unterlagen der MD bei Begehungen für dessen Gutachten herangezogen hat.

    Schöne Grüße

    Markus Stein

    Markus Stein [Dipl.-Dok. (FH)]

    RZV GmbH
    Strategisches Produktmanagement Krankenhaus

  • Hallo,

    spannend ist es dann wenn vom KH an den MD 5 Dokumente übermittelt wurden und vom MD nur 3 Dokumente an die KK gemeldet werden. Hoffentlich haben dann noch alle Ihre Empfangs- und Sende- und sonstigen Übermittlungsprotokolle parat.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo zusammen,

    wir haben bereits erörtert. Zwei (für uns) größere Kostenträger haben uns weiter vorher zum Gespräch eingeladen um die Umsetzung abzustimmen. Waren beides sehr gute Gespräche. Der eine Kostenträger (Hauptsitz in Hamburg) und hat eine ganz neue Mitarbeiterin vorgestellt, die sich ausschließlich um die strukturierten Erörterungen kümmert. Der andere (Berlin) lässt die Erörterungen von den uns bekannten Sachbearbeitern führen.

    Bisher drei Verfahren haben stattgefunden. Da in allen drei Fällen ein Gerichtsverfahren durch die Erörterung vermieden werden konnten haben wir uns die Dokumentation der Erörterung in beiderseitigem Einvernehmen gespart.
    Auch Unterlagen musste ich in allen drei Fällen den Kostenträgern nicht übermitteln.

    Wir sind gespannt, wie das in Zukunft läuft.

    Die ersten Erörterungen 2022er Fälle werden derzeit von mir selbst als Abteilungsleiter (ohne pflegerische oder medizinische Ausbildung!) durchgeführt. In Zukunft werden das aber wieder die erfahrenen Kodierfachkräfte machen, die bis März 2020 auch die MD-Inhausprüfungen durchgeführt haben.

    Der Datenversand an die Kassen, wenn erforderlich, wird durch den Bereich MD-Management durchgeführt.
    Von einer Gesundheitskasse mit Hauptsitz in Düsseldorf haben wir eine Mailadresse erhalten, an die wir auch größere Datenmengen Ende-zu-Ende verschlüsselt per Mail versenden können sollen.

    Das lasse ich grade durch Datenschutz und IT prüfen ob das in Ordnung geht.

    Viele Grüße
    DANIEL BÜTTNER

  • Guten Tag zusammen,

    auch wir führen schon erfolgreich EV durch.

    Erlauben Sie mir eine Nachfrage in die Runde: Bei Eingang eines negativen MD Gutachtens und darauf folgender Einigung im EV auf Streichung von Belegungstagen, sprich Rechnungsänderung nach EV darf der Kostenträger Abschlags/Strafzahlungen verlangen?

    Danke Ihnen,

    Beste Grüße

  • Hallo zusammen,

    wir haben auch schon einige EV geführt. Bisher immer schriftlich und ohne weitere Unterlagen zu versenden. Auf eine umfangreiche Dokumentation konnten wir bislang auch verzichten.

    Berechnen Sie die AWP, wenn die KK ihrer Argumentation zustimmt?

    Viele Grüße

    RoKu

  • Hallo RoKu,

    es wird mit Sicherheit den ein oder anderen KK Juristen geben der dies anders sieht, aber bis dahin und so sieht es der Gesetzgeber vor bei einer nicht Beanstandeten Prüfung 300€ AWP an das Krankenhaus zu zahlen.

    8)

    8) Stefan Schulz, Med. Controlling

  • Hallo,

    bei uns hat sich nun leider das Blatt, wie erwartet, gewendet. Ein Kostenträger will die AWP nicht begleichen. Da es sich um eine Einigung im EV handelt, seien §275c Abs. 1 Satz 2 nund 3 SGB V nicht zutreffend. Wie würden Sie argumentieren?

    VG RoKu