Guten Tag zusammen,
eine KK hat nach unserem Bestreiten das Erörterungsverfahren eingeleitet und mitgeteilt, dass sie Firma X (bekannt als Dienstleister in PKV bei Rechnungsprüfungen) beauftragt hat. Nun fordert Firma X von uns die Patientenunterlagen nach §9 Abs. 6 Satz 1 der PrüfvV an.
Ist das rechtlich zulässig? Dass sich Firma X mit den Aktenprüfungen auskennt, ist bekannt. Darf sie aber vom Krankenhaus die Unterlagen im Erörterungsverfahren anfordern? Oder sollten wir direkt nur mit der Kasse kommunizieren (und sie macht dann was sie für richtig hält)?
Für Ihre Einschätzung bin ich Ihnen sehr dankbar!
Schöne Feiertage im Voraus!