Anlage Enterostoma => Selbständiger Eingriff oder i.R. eines anderen Eingriffs

  • Liebe KollegInnen,


    wie differenziert sich der selbständige Eingriff? - Im OPS finde ich keinen entsprechenden Hinweis.


    Ist für den OPS 5-460.- ff. ausschlaggebend, dass keine weiteren Maßnahmen im gleichen Eingriff stattfinden?


    Konkreter Fall:


    Aufnahme einer Patientin zur Staging Laparoskopie; im Rahmen der OP Anlage eines doppelläufigen Enterostomas , PE des Omentum und Port - Anlage.


    Die Doppelläufigkeit lässt sich nur über den OPS 5-460.51 abbilden; ist die Anlage aber überhaupt als selbständiger Eingriff zu kodieren?


    Oder müsste der OPS 5-462.6 verwendet werden. - Als protektive Maßnahme - was ja in Klammern steht - ist der Eingriff nicht gedacht.


    Viele Grüße


    Stephan Wegmann

  • Der Münsterländer

    Hat den Titel des Themas von „Anlage Enterostoma ==> Selbstsändiger Eingriff oder im Rahmen eines anderen Eingriffs“ zu „Anlage Enterostoma ==> Selbständiger Eingriff oder im Rahmen eines anderen Eingriffs“ geändert.
  • Admin

    Hat den Titel des Themas von „Anlage Enterostoma ==> Selbständiger Eingriff oder im Rahmen eines anderen Eingriffs“ zu „Anlage Enterostoma => Selbständiger Eingriff oder i.R. eines anderen Eingriffs“ geändert.
  • Guten Morgen,


    ich möchte gerne noch einmal um Unterstützung bei der o.g. Fallkonstellation bitten:


    In Kurzform:


    Vorausgehend in gleicher Sitzung zunächst Portanlage


    dann:


    1. Schritt: Einbringen des Optik - Trokars ==> Diagnostische Laparoskopie; Befund einer Omentummetastase

    2. Schritt: Setzen von zwei weiteren Trokaren; PE - Entnahme vom Omentum

    3. Schritt: Einbringen es weiteren Trokars an der vorgesehenen Stomaaustrittsstelle (Sigmastoma)

    4. Schritt: Anlegen des doppelläufigen Sigmastomas


    Ich neige aktuell dazu, den OPS 5-462.6 = Anlegen eines Enterostomas (als protektive Maßnahme) im Rahmen eines anderen Eingriffs Sigmoideostoma zu verwenden. Auch wenn dieser OPS nicht die Doppelläufigkeit beschreibt ...


    Oder könnte man u.U. sogar die Stomaanlage als Hauptleistung ( Maßnahme mit dem höchsten Ressourcenverbrauch) werten und die anderen Maßnahmen (diagnostische Laparoskopie, Omentum - Biopsie und Port - Anlage) als begleitende Maßnahmen? - Und dann Kodierung der Stomaanlage selbständiger Eingriff?


    Viele Grüße und Dank


    Stephan Wegmann

  • Hallo Herr Wegmann,

    unklar ist mir in Ihrem Fall, warum ein Stoma angelegt wurde (Ileussymptomatik?).

    Eine protektive Maßnahme liegt wohl eher nicht vor.

    Da keine Darmresektion erfolgt ist, war es dann wohl eine Stomaanlage als selbständiger Eingriff (5-460.51).

    Beste Grüße

    Dr. Rolf Bartkowski
    Arzt f. Chirurgie, Med. Informatik
    Berlin

  • Sorry - es fehlte die entsprechende Information. Das Ovarialkarzinom infiltrierte in das Rektum, daher die Stomaanlage.


    Viele Grüße


    Stephan Wegmann

  • Hallo Herr Wegmann,

    gerade auch nach diesem Hinweis sehe ich die Stomaanlage

    als selbständiger Eingriff im Sinne von 5-460.51.


    Beste Grüße

    Dr. Rolf Bartkowski
    Arzt f. Chirurgie, Med. Informatik
    Berlin