Fallzusammenführung mit einem Prüfauftrag

  • Guten Tag,

    eine sehr große Kasse sendet einen Prüfauftrag mit der Frage , ob "die getrennte Abrechnung der Behandlungsfälle korrekt" war.

    Der zugehörige Fall wird genannt, aber ein PA zu dem Fall wird nicht geschickt.

    Dadurch verliert das Lebensbäumchen nur 1 Blatt und nicht 2 bei der Zahl der erlaubten Prüfungen im jeweiligen Quartal.

    So korrekt?

    Gruß

    merguet

  • Nach meiner Kenntnis ist dies nicht korrekt. Die Kasse muss für den Fall der zusammengeführt werden soll einen seperaten Auftrag dem MD geben. Wie soll der Prüfer denn den zweiten Fall prüfen ohne Konkrete Unterlagen und die kann er doch nur dann anfordern (2 Fall) wenn ein Prüfauftrag vorliegt :huh: ?( :rolleyes:

    8) Stefan Schulz, Med. Controlling

  • Hallo zusammen, es geht aber auch andersherum: es werden 2 Fälle geprüft der 1. Fall ist korrekt, der 2. Fall liegt bei einem anderem Prüfer, dann ist irgendwann auch der 2. Fall korrekt, ABER es darf nur einmal 300 € berechnet werden, da die Prüfvorschrift besagt es muss für die Prüfung einer FZ für beide Fälle eine PA gestellt werden. Es ist ein Trugschluss das die Unterlagen zusammen an einen Prüfer gehen. Also muss man ja in beiden Fällen die Unterlagen für die zu prüfenden Fälle schicken.

  • Hallo,

    nach meinem Kenntnisstand ist dies korrekt.

    Die reine FZF-Prüfung zählt als eine Prüfung, wofür auch nur einmalig 300 € abgerechnet werden dürfen.

    Sobald andere Prüfgegenstände wie Kodierung und VWD hinzukommen würde es sich anders gestalten.


    Auszug aus den Festlegungen des GKV-Spitzenverbandes:

    "Die Prüfung gesondert abgerechneter Behandlungsfälle auf Fallzusammenführung umfasst auch die diesbezügliche Überprüfung der Kodierung der Behandlungsfälle und wird als nur ein Prüfauftrag gezählt. Die Prüfeinleitungsfrist darf nur bezogen auf den zuletzt gegenüber der Krankenkasse abgerechneten Aufenthalt nicht überschritten sein. Der Prüfauftrag kann bezüglich des zuletzt abgerechneten Aufenthaltes über die Kodierung hinaus weitere Prüfgegenstände umfassen."

    Viele Grüße

  • Guten Morgen,

    ich denke es geht hier nicht um die AWP sondern um die Anzahl der Prüfaufträge und wenn ich so die FZF betrachte ( die mir gerade als Prüfauftrag vor liegen) gibt es immer zwei Aufträge des MD. Ggf. unterscheidet sich die von Bundesland zu Bundesland, aber das wäre mir auch neu. Zur Thematik der GKV Festlegung: eine Festlegung ist immer eine nette Sache hilft aber nicht weiter, da dies nur Empfehlungen für die Kostenträger sind.

    Einen schönen Tag noch. 8)

    8) Stefan Schulz, Med. Controlling