Nosokomiale Pneumonie vs. Sepsis bei Verlegung

  • Hallo liebes Forum,

    der kommende ICD-GM 2023 enthält ja nun die Codes U69.8-! für die QS-Abgrenzung zwischen nosokomialer und ambulant erworbener Sepsis. Bei diesen Codes steht erläuternd dabei:

    Die Schlüsselnummern dienen in der Qualitätssicherung zur Abgrenzung einer nosokomialen von einer nicht-nosokomialen Sepsis und eines nosokomialen von einem nicht-nosokomialen septischen Schocks. Dabei bezieht sich hier nosokomial bzw. nicht-nosokomial nur auf den kodierenden Leistungserbringer.

    Wenn also ein Patient mit einer (ggf. nosokomialen) Sepsis aus einem anderen KH zuverlegt wird, haben wir ihn als nicht-nosokomiale Sepsis zu kodieren?

    Dieser Satz steht bei der U69.0-! nicht dabei, und nach meiner Kenntnis gilt er hier auch nicht - eine aus einem anderen KH zuverlegte Pneumonie gilt hier als nosokomial, . Sehe ich diese Divergenz richtig, und ist das so gewollt (oder sinnvoll)?

    Vielen Dank und viele Grüße

    Tim Pietzcker

    Prof. Dr. Tim Pietzcker, MBA
    Facharzt für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie
    Technische Hochschule Ulm

  • Nosokomiale Pneumonie ist ja definiert. daher auch so weiter kodierbar

    Eine nosokomiale Sepsis ist 1. keine Pneumonie und 2. gibt es ja auch keine Definition mit Zeitintervallen und so? daher wird hier wohl nur der Bezug zur in dem Moment behandelnden Klinik genommen, was aber auch nicht unbedingt medizin. korrekt sein muss - aber das wird wieder Stilblüten tragen (Sepsis nosokomial ja, aber bei wem? wer hatte Schuld?: Klinik 1,2 oder 3? wer hier wirklich richtig steht...)

    MfG

    rokka

  • Ich meinte ja nicht, dass eine Sepsis eine Pneumonie wäre. Aber der Begriff "nosokomial" ist definiert und gilt für beide (und andere) Erkrankungen (mit Zeitintervallen etc., sehr empfehlenswerte RKI-Broschüre). Und grundsätzlich gilt eine Infektionskrankheit als nosokomial, wenn sie aus einem anderen Krankenhaus "mitgebracht" wurde - aber hier weicht das BfArM explizit davon ab. Das mag ja Absicht sein, ich verstehe nur nicht, warum...

    Prof. Dr. Tim Pietzcker, MBA
    Facharzt für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie
    Technische Hochschule Ulm

  • Hallo,

    da BfArM weicht auch in einem anderen Punkt ab: es fehlt (im Vergleich zur U69.0-) m.E. der Passus, dass der Kode verpflichtend anzuwenden sei.

    Also einfach ignorieren und nicht anwenden???

    Gruß,

    fimuc

  • Guten Tag,

    die verpflichtende Angabe werden Sie möglicherweise in den DKR finden. Aber ob das verpflichtend tatsächlich so gemeint ist? Denken Sie an die obligate Angabe der B-Kodes und deren rechtliche Bewertung unter Berücksichtigung der DKR D003.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Herr Pietzcker,

    das Abweichen des BfArM vom "Standardverständnis" einer Begrifflichkeit ist nicht glücklich und wird für Verwirrung sorgen. Sicher steht dahinter ein Zweck.

    Das BfArM könnte aber auch festlegen, dass eine bestimmte Erkrankung nur bei Blondhaarigen zu kodieren ist.

    Ausrufezeichensekundärkodes sind nun einmal vom Grundsatz her optional (D012), d.h. nicht verpflichtend.

    Davon ausgenommen sind die obligat zu kodierenden Ausrufezeichenkodes (D012 Tabelle 2), die immer angegeben werden müssen, wenn sie denn zutreffen (übrigens laut Rechtsprechung auch ohne Aufwand).

    Insbesondere aufgrund der historischen Entwicklung der DKR kann das "obligat"auch anders verstanden werden (s. Hinweis von Herrn Horndasch). Allerdings scheidet eine historische Auslegung laut BSG aus.

    Viele Grüße

    M2

    • Offizieller Beitrag

    Hallo zusammen,

    was ist denn der Zweck der Schlüsselnummer? Man will doch eine Abgrenzung zwischen nosokomialer und nicht-nosokomialer (ambulant erworbener) Sepsis rauskriegen (bürokratisch für QS, nicht medizinisch). Warum ist also nur der kodierende Leistungserbringer interessant? Vermutlich, weil bei ihm die nosokomiale Sepsis entstanden ist. Warum sonst sollte man das so regeln? Wenn Ihnen ein solcher Patient also zuverlegt wird, hat er natürlich medizinisch immer noch eine nosokomiale Sepsis, aber als solche kodieren sollen Sie sie nicht. Ohne jetzt weitere Überlegungen zu tätigen: Ich weiß also, wo die nosokomiale Sepsis entstanden ist und kann daraus schlussfolgern... Der Gedanke liegt nicht weit entfernt, dass diese Schlüssel dann auch in den künftigen Kodierrichtlinien unter "obligat zu kodieren" auftauchen werden (s.o.).

    Vielleicht ist es ja so simpel.

    Beste Grüße

    B. Sommerhäuser

    Nachtrag: Das zukünftige QS-Verfahren soll die Prozess-, Struktur- und Ergebnisqualität der Krankenhäuser inklusive der Notaufnahmen / Rettungsstellen bei der Behandlung erwachsener Patientinnen und Patienten mit Sepsis einrichtungsvergleichend abzubilden.

    https://www.mydrg.de/k/egS

  • Vielen Dank!

    Praktisch heißt das also: Abwarten, was die DKR sagen werden (wann kommen die denn so üblicherweise raus? Ein bisschen Zeit werde ich schon brauchen, mein Programm zur Ermittlung von Kodiervorschlägen anzupassen...) :saint:

    Viele Grüße

    Tim Pietzcker

    Prof. Dr. Tim Pietzcker, MBA
    Facharzt für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie
    Technische Hochschule Ulm

  • Wie ich gerade in den DKR lese, finden die neuen Codes keine Berücksichtigung im Kapitel "0103u Bakteriämie, Sepsis, SIRS und Neutropenie". Na fein.

    Vielen Dank für den Link zum Antrag - der Antragsteller bezieht sich darin auf die Notwendigkeit einer analogen Abbildung zur nosokomialen Pneumonie, hat aber die Codes inkompatibel definiert...ob das wirklich Absicht war?

    Prof. Dr. Tim Pietzcker, MBA
    Facharzt für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie
    Technische Hochschule Ulm

  • Hallo,

    ich muss das Thema noch einmal aufwärmen.

    Wann gilt in diesem Jahr eine Pneumonie als "nosokomial", wenn sie bei stat. Aufnahme besteht und ein Voraufenthalt existiert?

    Lt. KISS-Definitionen heißt es einerseits:

    ... und andererseits:

    Obliegt das jetzt der individuellen Einschätzung? Die alten Kodes U69.02 und U69.03 gibt es ja nicht mehr, und eine zeitliche Festlegung habe ich in der Broschüre für Pneumonien nicht gefunden.

    Oder überlesen???

    Vielen Dank und viele Grüße,

    fimuc