Nosokomiale Pneumonie vs. Sepsis bei Verlegung

  • Guten Morgen,

    nach meinem Verständnis zählt in diesem Jahr ein Voraufenthalt nicht mehr, also ganz streng nur auf das eigene Haus schauen. Bestand sie bei Aufnahme (oder 1. / 2. Tag) dann ist es keine nosokomiale, ansonsten ja.

    Mit lieben Grüßen

    Cyre

  • Guten Tag,

    ich würde bei der Pneumonie auch streng nach den 48 Stunden gehen. Ob eine Aufnahme von außerhalb oder eine Verlegung aus einem anderen Haus erfolgte, wird ja dann im QS-Bogen noch einmal spezifiziert.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo,

    also quasi: Aufnahme nach auswärtigem Krankenhausaufenthalt(ggf. auch als Verlegung) mit(wegen) Entwicklung Pneumonie, sprich nosokomiale Pneumonie: somit laut Epikrise nosokomiale Pneumonie aber Kodierung eben keine nosokomiale Pneumonie...ok. schöne neue Welt...

    MfG

    rokka

  • Hallo,

    vielen Dank für die Rückmeldungen.

    Da wird in diesem Jahr einiges mehr an QS-Bögen ausgelöst werden (das Ausfüllen ist glücklicherweise nicht mein Part ...). Bin gespannt, wann dann bemängelt wird, dass "nosokomial" nur noch aus den QS-Daten hervorgeht, und nicht mehr aus der Kodierung.

    Gruß,

    fimuc

  • Hallo,

    bis zum jetzigen Zeitpunkt ist übrigens kein QS_PNEU-Bogen für 2023 ausgelöst worden,

    da die ICD-10 Corrigenda vom 6.12.2022 nicht in der QS-Spezifikation berücksichtigt wurde.

    Dies ist mittlerweile in der QS-Spezifikation angepasst und muss jetzt noch von den KIS-Herstellern umgesetzt werden.

    Siehe z. B. im KGNW-Rundschreiben 059/2023.

    Sobald dies erledigt ist sollten alle QS_PNEU-Bögen ab dem 01.01.2023 korrekt ausgelöst werden.

    Viele Grüße

    Daniel 09

  • Wir gehen bei Sepsis / septischem Schock und Pneumonien wie folgt vor:

    An die Sepsis muss seit diesem Jahr immer ein Sekundärkode angehängt werden, eben ob nosokomial oder nicht.
    Dieser richtet sich nach dem ersten Auftreten der Beschwerden. Ab dem 3. Kalendertag nach Aufnahme wird die U69.81 bzw. die U69.84 angehängt. Wie sich das bei Übernahme septischer Patienten aus anderen Bedarfskrankenhäusern (dort erworben!) verhält, haben wir noch überhaupt nicht besprochen.

    Bei den Pneumonien gehen wir analog vor. Nur, dass die Definition sich nach dem Auftreten der Symptome < oder >48h nach Aufnahme richtet.

    Warum man es nicht geschafft hat hier einheitlich vorzugehen ist mir ein Rätsel.

  • Hallo,

    bei der Sepsis ist nur die Sicht des jeweiligen Leitungserbringers zu betrachten. Steht so im ICD-Text drin. Dieser explizite Passus fehlt bei der Pneumonie.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo,

    noch eine Frage zur Kodierung der U69.0- ergibt sich gerade für mich: welcher Schlüssel ist bei Fallzusammenführung anzuwenden, wenn die Pneumonie beim 2. Aufenthalt mitgebracht wird?

    Ist es dann U69.01!, weil formal nur ein KH-Fall existiert, oder die U69.04!, weil es real zwei getrennte KH-Aufenthalte sind?

    Vielen Dank und viele Grüße,

    fimuc

  • Hallo,

    noch eine Frage zur Kodierung der U69.0- ergibt sich gerade für mich: welcher Schlüssel ist bei Fallzusammenführung anzuwenden, wenn die Pneumonie beim 2. Aufenthalt mitgebracht wird?

    Ist es dann U69.01!, weil formal nur ein KH-Fall existiert, oder die U69.04!, weil es real zwei getrennte KH-Aufenthalte sind?

    Vielen Dank und viele Grüße,

    fimuc

    Hallo,

    da fehlt dann wohl die U69.09! im Katalog

  • Moin,

    Ich bin etwas verwirrt. Mehrere Kassen weisen die Rechnung ab (außerhalb der PrüfVv) weil zur Pneumonie kein U-Code kodiert wurde?! Ich denke es sollen nur nosokomiale mit dem U-code versehen werden:

    "im Krankenhaus erworbene Pneumonie, die entweder bei Aufnahme besteht oder innerhalb von 48h..."(zwingend also Voraufenthalt eigen oder auswärts) oder eben >48 was ja einer nosokomialen P. im eigenen Haus entspricht.

    aber eine ambulante Pneumonie wird doch immer noch ohne U-code verschlüsselt?! das ist doch keine berechtigte Anfrage von der Kasse?! kennt das jemand/ wie gehen Sie damit um?

    Oder Hab ich das falsch verstanden und es muss immer ein U-code hinzugefügt werden? aber es steht doch nur bei nosokomialen?

    und wenn ich es doch richtig verstanden habe: zählt auch immer noch die maximale 90Tage Frist (also für Voraufenthalte im eigenen oder anderen KH wenn sie denn bei Aufnahme schon besteht - nur so macht es ja Sinn?!


    Und noch blöder ist ja wenn es eigentlich eine hypostatishe Pneumonie ist(bei kardialer Dekomp. aber es vorher KH-Aufenthalte gab)- die werden jetzt auch als nosokomial gewertet?

    MfG

    rokka

    Einmal editiert, zuletzt von rokka (13. November 2023 um 09:40)