Tagesbehandlungen für alle

  • Foristen,

    weiß jemand etwas genaueres über "Lauterbachs Paukenschlag"?

    Tagesbehandlung = DRG minus 0,04 CMP? Vom MD prüfbar? Nicht für Notfallpatienten? Entastung Personal? Nachts? Tagesklinischen Behandlungen? AB 1.1.23?

    Der Artikel ist am 27.9. erschienen, nicht am 1.4.

    Fragen über Fragen: Darf der MD dann auch Vollstationäre in Tagesstationäre umprüfen?

    Wie passt das mit BSG "ein Tag und eine Nacht" zusammen

    Was soll eine weitere Abrechnungsebene?

    Der Artikel enthält noch folgende Sottise

    Zitat
    Lauterbach: "Resilient gegenüber Lobbygruppen"

    Zum Schluss unterstrich Minister Lauterbach noch einmal: Sein Haus arbeite mit der "Besonderheit", dass es "sehr empfangsbereit ist, was die Wissenschaft betrifft – und sehr resilient gegenüber Lobbyinteressen" und dabei wies der Minister explizit auf die Krankenkassen und die Deutsche Krankenhausgesellschaft hin.

    Zur Erinnerung (Juli 2022):

    https://www.bibliomedmanager.de/news/gkv-mann-…n-posten-im-bmg

    Gruß

    merguet

  • Hallo,

    das scheint dann wohl zu bedeuten, alle akutstationären Leistungen können künftig auch teilstationär (also ohne Übernachtung) erbracht werden - Notfälle ausgenommen ... . So viel zur Idee - in der Praxis wird es aber wohl nur sehr wenige Leistungen geben, die man teilstationär erbringen kann, aber nicht ambulant.

    Eine Abgrenzung ist hier kaum möglich - selbst die teilstationäre Dialyse-DRG wird ja in der Regel von den Kassen/dem MD aufgegriffen...

    Paukenschlag oder eher ein Huster an der falschen Stelle... ?

    Mit freundlichen Grüßen

    C. Hirschberg

    2 Mal editiert, zuletzt von C-Hirschberg (29. September 2022 um 12:18)