Hallo werte Foristen,
ich habe hier einen Fall, bei dem eine Überschreitung der oGVD um 20 Tage eintrat. Zum Zeitpunkt des Eintritts der oGVD lag keine unmittelbar medizinische Behandlungsbedürftigkeit mehr vor, sofern man die ausstehende Bereitstellung eines Rehaplatzes nicht dazu zählt.
4 Tage nach Erreichen der oGVD-Grenze traten Komplikationen ein, die für sich stationär behandlungsbedürftig waren.
Im Rahmen der Streichung der oGVD-Tage wiesen wir auf o.g. Sachverhalt hin. Vom MD wird eingewandt, diese Komplikationen seien unbeachtlich, da aus der Sicht ex ante zu beurteilen sei (wohl nach dem Motto, wenn Pat. vor Erreichen der oGVD-Grenze entlassen worden wäre, wären diese Komplikationen von uns auch gar nicht zu behandeln gewesen).
Ich habe von dieser Argumentation im Forum schon einmal gehört, kann sie aber nicht finden. Gibt es dazu Gedanken von den Foristen?
Diesen fiktiven Faden mal weitergesponnen: Wenn Pat. vor oGVD entlassen worden wäre, hätte er dann erneut aufgenommen werden müssen. Können wir dann entsprechend einem fiktiven Alternativverhalten eine gesonderte DRG für die eingetretenen Komplikation abrechnen.
Viele Grüße
M2