Hallo liebe Forumsgemeinde,
durch meine Vorgesetzte bin ich gebeten worden zu fragen, ob auch andere Häuser folgende Konstellation haben und wie damit umgegangen wird.
Wir haben jetzt vermehrt Prüfanzeigen, welche vor der eigentlichen Beauftragung zur Prüfung datiert sind. Z.B. Prüfanzeige datiert vom 28.09.2022, unten im Text dann aber "Ferner informieren wir Sie hiermit gemäß §6 Abs. 3 der Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV) [...] über die heute, den 29.09.2022, erfolgte Beauftragung zur Prüfung sowie die ebenfalls heute erfolgte Einleitung des Prüfverfahrens."
Mit freundlichen Grüßen
Cyre