Zwischenrechnung bei Fallzusammenlegung PEPP

  • Liebes Forum,

    ich bin durch den Weggang einer Kollegin in die Fallzusammenlegung im PEPP-Bereich "gelandet" und versuche mich jetzt durch das komplizierte Thema zu arbeiten.

    Ich habe da mal eine Frage zu den Fallzusammenlegungen (FZL). Teilweise erstrecken sich entsprechende Fälle ja über Monate und Jahre, bevor man die entsprechenden Fälle zusammenlegen kann. Das heißt, man hat abrechnungstechnisch ja auch erhebliche Außenstände.

    Wie wird es in anderen Häusern gehandhabt? Wird eine Zwischenrechnung erstellt? Werden zunächst alle Fälle einzeln abgerechnet, dann storniert und zusammengeführt?

    Ich würde mich über Rückmeldungen sehr freuen!

    Viele Grüße von der Nordseeküste

    E. Christians

  • Guten Morgen Frau Christians,

    ich habe bei uns nicht direkt etwas mit der Abrechnung zu tun, sondern mit der Kodierung der PEPP Fälle. Ich weiß aber von der "Abrechnungskollegin", dass bei uns für alle Patienten in 14-tägigem Abstand Zwischenrechnungen erstellt werden.

    Die Endrechnung wird erst erstellt wenn seit der Aufnahme mehr als 90 Tage, oder nach der letzten Entlassung mehr als 14 Tage vergangen sind. Dann werden auch erst die Fälle zusammen geführt.

    Hoffentlich konnte ich Ihnen weiterhelfen?

    Mit freundlichen Grüßen

    Suse

  • Hallo,

    auch bei uns wird in 14-tägigem Abstand eine Zwischenrechnung erstellt. Die Endabrechnung dann erst nach Entlassung und Freigabe des Medizincontrollings.

    Gruß