Guten Tag in das Forum,
ich brauche mal einen kleinen Gedanken-Stubs... Wir führen bei uns seit längerem die vertrauliche Geburt im Krankenhaus durch, aufgrund der guten Abstimmung bislang auch problemlos. Problemlos, da sich bislang die Neugeborenenversorgung immer auf gesunde Neugeborene bezog. Die Abrechnung erfolgte problemlos mit dem Bundesamt für Familie in Köln, so weit, so gut. Nun unser Problemfall: die vertrauliche Geburt erfolgt, am Tag nach der Geburt erfolgen die Adoptionsformalitäten, die Familienversicherung bei den Adoptiveltern wird ab diesem Tag (Tag 1 nach Geburt) begründet. Aufgrund gesundheitlicher Probleme kommt aber die DRG P66C zur Abrechnung. Das Bundesamt für Familie verweist auf den Leistungsumfang der vertraulichen Geburt, die P66C ist dabei nicht abrechnungsfähig. Die Krankenversicherung (Familienversicherung) tritt für diesen Behandlungsfall nicht ein, bei Behandlungsbeginn bestand dort noch keine Familienversicherung, Beginn der Fami-Versicherung ist der Adoptionszeitpunkt.
Nun wissen wir nicht, wer für diese Behandlungskosten einstehen kann. Welchen Rat hat denn die Schwarmintelligenz parat?
Vielen Dank im Voraus
MfG stei-di