vertrauliche Geburt im Krankenhaus

  • Guten Tag in das Forum,

    ich brauche mal einen kleinen Gedanken-Stubs... Wir führen bei uns seit längerem die vertrauliche Geburt im Krankenhaus durch, aufgrund der guten Abstimmung bislang auch problemlos. Problemlos, da sich bislang die Neugeborenenversorgung immer auf gesunde Neugeborene bezog. Die Abrechnung erfolgte problemlos mit dem Bundesamt für Familie in Köln, so weit, so gut. Nun unser Problemfall: die vertrauliche Geburt erfolgt, am Tag nach der Geburt erfolgen die Adoptionsformalitäten, die Familienversicherung bei den Adoptiveltern wird ab diesem Tag (Tag 1 nach Geburt) begründet. Aufgrund gesundheitlicher Probleme kommt aber die DRG P66C zur Abrechnung. Das Bundesamt für Familie verweist auf den Leistungsumfang der vertraulichen Geburt, die P66C ist dabei nicht abrechnungsfähig. Die Krankenversicherung (Familienversicherung) tritt für diesen Behandlungsfall nicht ein, bei Behandlungsbeginn bestand dort noch keine Familienversicherung, Beginn der Fami-Versicherung ist der Adoptionszeitpunkt.

    Nun wissen wir nicht, wer für diese Behandlungskosten einstehen kann. Welchen Rat hat denn die Schwarmintelligenz parat?

    Vielen Dank im Voraus

    MfG stei-di

  • ... Die Abrechnung erfolgte problemlos mit dem Bundesamt für Familie in Köln, so weit, so gut.

    Hallo stei-di,

    wieso denn das? in der FPV steht doch in §1 (5) Satz 2 Die Fallpauschale für das gesunde Neugeborene ist mit dem für die Mutter zuständigen Kostenträger abzurechnen

    Adoption kommt auch zu keinem befriedigen Ergebnis.

    Dem Vorschlag von Frau Zierold kann ich auch nicht beipflichten, denn es gilt immer noch die Zuständigkeit der Kasse am Aufnahmetag.

    Hier hilft m.E. nur ein Weg: die Kasse der Mutter anrufen, Fall schildern und hoffen, dass eine Familienversicherung ab Geburt begründet wird. Die Kasse kann ja dann aufgrund des Kassenwechsels einen Erstattungsanspruch gegen die neue Kasse stellen (gilt übrigens auch bei Wechsel GKV - PKV).

    Ein ähnliches Problem haben Sie auch bei Kindern, für die keine P66D, P67D oder P67E zutrifft und die leider versterben. Da müssen die Eltern auch einen Antrag auf Familienversicherung stellen, sonst gibt es keinen Kostenträger für den Fall.

    Gruß

    zakspeed

  • Guten Morgen zusammen,

    hier muss man vielleicht erste einmal klären was der Hintergrund der vertraulichen Geburt ist, nämlich das die Mutter in keinem Fall ihre Identität preisgeben will und dies würde bei der Familienversicherung des Kindes dann nicht zu erfüllen sein. Hierzu ist das Schwangerschaftskonfliktgesetz zu beachten den § 25 und §26. Damit ist es nicht möglich der gebärenden die offen Legung ihrer Identität zu fordern, was bei einer Familienversicherung notwendig wäre.

    Hier würde ich mit der Behörde noch einmal ins Gespräch gehen und ansonsten muss man diesen Behandlungstag streichen. Für alles wird es keine Regelungen geben können, leider.

    8) Stefan Schulz, Med. Controlling

  • Guten Morgen in die Runde,

    Herr Schulz beschreibt die Problematik sehr genau. Die Entbindende kommt unter Nennung eines Pseudonyms und verlässt so auch wieder das KH. Rückschlüsse auf die echte Identität kennt nur das Jugendamt, die "originale" Krankenversicherung der Gebärenden kommt in keinem Belang zur Leistungspflicht. Daher ja auch die Abrechnung mit dem Bundesamt. Problematisch ist, dass eine Familienversicherung bei den Adoptiveltern erst mit der Annahme (Übergabe) des Neugeborenen abgeschlossen wird (erst dann erfolgt ein "Rechtsübergang").

    Leider wird nicht nur der Behandlungstag, sondern der gesamte Behandlungsfall auszubuchen sein, schließlich ist der Kostenträger zuständig, der am Tag der Aufnahme (Geburt) zuständig ist. Und das war eben keiner... Und eine künstliche Fallsplittung zu betreiben widerstrebt meinem Rechtsempfinden...

    MfG stei-di