Guten Morgen zusammen,
habe eine Frage zum NUB „Koronarsinus-Verengung durch Implantat bei therapierefraktärer Angina pectoris“ (war Nr. 110 der NUB-Liste-2022 mit Status 1).
Am 06.10.2022 hat der G-BA den Antrag von Neovasc Inc. auf Erprobung angenommen und der Unterausschuss Methodenbewertung wird mit der Durchführung des Beratungsverfahrens nach III. und der Ankündigung der Bewertung gemäß 2. Kapitel § 6 VerfO beauftragt.
(Link).
Sehe ich es richtig, dass die Leistung bis zur Entscheidung des G-BA - in geeigneten Fällen natürlich – vereinbart und erbracht werden kann?
Viele Grüße!