NUB "Koronarsinus-Verengung" und G-BA

  • Guten Morgen zusammen,

    habe eine Frage zum NUB „Koronarsinus-Verengung durch Implantat bei therapierefraktärer Angina pectoris“ (war Nr. 110 der NUB-Liste-2022 mit Status 1).

    Am 06.10.2022 hat der G-BA den Antrag von Neovasc Inc. auf Erprobung angenommen und der Unterausschuss Methodenbewertung wird mit der Durchführung des Beratungsverfahrens nach III. und der Ankündigung der Bewertung gemäß 2. Kapitel § 6 VerfO beauftragt.

    (Link).

    Sehe ich es richtig, dass die Leistung bis zur Entscheidung des G-BA - in geeigneten Fällen natürlich – vereinbart und erbracht werden kann?

    Viele Grüße!