Guten Tag in die Runde,
ich hätte da mal ein nicht alltägliches Problem und hoffe darauf, dass es dann doch nicht so exotisch ist wie ich glaube... Wir haben einen Arzt, der eine ambulante KV-Ermächtigung für ambulante Anästhesien zugestanden bekommen hat. Nun möchte dieser Arzt in diesem Zusammenhang mit einer Zahnärztin zusammenarbeiten, wir sind dabei, alles zu organisieren bzw. in der EDV einzustellen. Dabei wurde die Auffassung geäußert, dass auf dem Abrechnungsschein des Anästhesisten (gegenüber der KV, nicht der KZV!) neben den Abrechnungsziffern (EBM) die Diagnose (ja klar doch) und auch die entsprechende Eingriffs/OP-Nummer aus dem BEMA (Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen) aufgeführt sein müssten.
Daraus ergeben sich zwei Fragen:
- Ist diese Aussage so korrekt?
- Unser Softwareanbieter kann diesen BEMA nicht zur Verfügung stellen, die erforderlichen Ziffern müssen ggf. manuell bestehenden Leistungskatalogen (EMB) zugefügt werden. Wie gehen denn andere Leistungserbringen hiermit um?
MfG stei-di