24. Oktober 2022 um 10:09 #1 Hallo,bei Überliegern wird ja bis 31.12. der das alte Pflegeentgelt herangezogen und ab dem 01.01. das Neue.Verhält es sich auch so mit der Bewertungsrelation?Danke.MfG
24. Oktober 2022 um 12:21 #2 Hallo,nein - ist beides gültig entsprechend dem Aufnahmetag. FPV §1 Abs. 1 BWR und §8 Abs. 1 Pflege-BWR.Es sei denn, ihre Budgetvereinbarung 2020 (!) wird erst jetzt gültig - dann ist es §8 Abs. 4...