DKR 1915a Missbrauch

  • Liebe NG-Gemeinde,

    kann mir jemand von all den DRG-Klugen im Forum sagen, was sich die Urheber der DKR bei folgender Richtlinie gedacht haben mögen:
    [Zitat]

    1915a Missbrauch/Misshandlung von Erwachsenen und Kindern
    Es sind die vorliegenden Verletzungen oder psychischen Störungen anzugeben. Ein Kode aus T74.- Missbrauch von Personen als Ursache ist nicht anzugeben !

    [/Zitat]
    Ganz abgesehen davon, dass eine solche Kodierung medizinisch wenig sinnvoll erscheint, fragt man doch wirklich verzweifelt nach dem Sinn einer solchen Kodierregel. Auch aus dem Blickwinkel der Statistiker beginnt man darüber nachzugrübeln, wie man denn in Zukunft Epidemiologie betreiben soll, wenn z.B. akzidentell verbrannte Patienten von Solchen mit einer durch eine Kindesmißhandlung verursachten Verletzungen nicht mehr anhand ihrer Kodierung zu unterscheiden sind.
    Auf Ihre Antworten bin ich sehr gespannt....

    Wünsche allen einen schönen Sonntag


    CU
    --
    S. Siefert
    Hamburg
    http://www.dr-siefert.de

    wertschätzende Grüße an
    alle Gesundmacher(innen)
    und Gesundmacher(innen)bezahler(innen),
    Dr. S. Siefert
    Medizinmanagement und Arzt
    Kath. Kinderkrankenhaus Wilhelmstift
    Freie und Hansestadt Hamburg

  • Diese Erfahrung deckt sich auch mit meinen. Die DRG Kodierrichtlinien sind eben für eine epidemiologische Statistik nur bedingt nutzbar. Ich denke da auch an den Fall das sich die Richtlinien und damit die Kodiergewohnheit ändern werden und damit retrospektive Erhebungen über Jahresgrenzen hinaus nur bedingt möglich werden (Man denke nur an die Qual der Mappingtabellen ICD 9 zu ICD 10 im Jahre 2000.
    Man könnte sich überlegen ob solche Diagnosen durch die patientenbetreuenden Kollegen nicht eine weitere Kennung (z.B. M für medizinisch sinnvoll) erhalten und intern für die Epidemiologie nutzbar bleiben. Hieruas können sich dann auch wieder sinnhafte Kodierregeln ergeben!

    Michael Kilian
    Med. Informations- u. Qualitätsmanagement
    Evangelische Kliniken Gelsenkirchen

    Michael Kilian

  • Zitat


    Original von siefert:
    kann mir jemand von all den DRG-Klugen im Forum sagen, was sich die Urheber der DKR bei folgender Richtlinie gedacht haben mögen...

    Nichts !

    mfG

    Christoph Hirschberg

  • Zitat


    Original von siefert:
    Ganz abgesehen davon, dass eine solche Kodierung medizinisch wenig sinnvoll erscheint, fragt man doch wirklich verzweifelt nach dem Sinn einer solchen Kodierregel.

    Fragen Sie nicht mehr nach dem Sinn irgendwelcher Kodierregeln a la DKR !

    Es gibt sowieso nur 2 Antworten:
    1. Keine
    2. der australische Grouper würde nicht ein vermeintlich gewünschtes Resultat erbringen.

    Freunden Sie sich mit dem folgenden Gedanken an:
    "Sie werden durch Studium und Anwendung der DKR teil des Groupers"... (und ein Grouper fragt nicht nach dem Sinn)! Es ist den Australiern leider nicht gelungen, ein Gruppierungssystem zu entwickeln, welches den Gruppiervorgang komplett anhand aller erhebbaren Patientendiagnosen und -prozeduren automatisch durchführen könnte. Die Patientendaten müssen vielmehr von Ihnen (bzw. dem Kodierenden) vorselektiert werden.

    Zitat


    Auch aus dem Blickwinkel der Statistiker beginnt man darüber nachzugrübeln, wie man denn in Zukunft Epidemiologie betreiben soll ...

    Nun, Epidemiologie wird zukünftig in erster Linie die Epidemiologie in DRG-Datenbeständen sein. Sollten dann irgendwann die Kodierrichtlinien derart an Eindeutigkeit gewinnen, daß auch Statistiker Rückschlüße aus den DRG-Datensätzen auf die Bevölkerung akzeptieren könnten (was nur eingeschränkt möglich sein wird), so könnten in geringem Umfang auch Aussagen über die Bevölkerung in .de getroffen werden.

    (Siehe auch das auf Seite 3 gerutschte Posting "Erste Verluste bei der DRG-Einführung")

    :kr: Zur DKR 1915a:

    Die DKR liest sich, als dürfe ein Kode aus
    T74.- Mißbrauch von Personen
    nicht im Zusammenhang mit daraus resultierenden Verletzungen kodiert werden. Erwähnenswerterweise können Kodes aus T74.- allerdings den PCCL erhöhen (Aufwand Polizei etc.?). Ist in Verletzungs-DRGs also möglicherweise potentieller Mißbrauchsaufwand schon eingepreist ? (Unwahrscheinlich).

    Ein Kode aus T74.- als Hauptdiagnose führt im australischen System definierterweise (in der Regel) zur DRG X64A oder X64B. Die DKR 1915a liesse diese Hauptdiagnose nur zu, wenn Sie zwar aufnahmebegründende Diagnose, aber nicht von Verletzungen oder psychischen Störungen begleitet ist... Schutzhaft im Krankenhaus?

    Zumindest kann man mit nebenbefundlich entdeckten Diagnosen aus T74.- den PCCL etwas steigern, sofern sie sich aufwandserhöhend auswirken...

    mfG

    Christoph Hirschberg

  • Leibe NG, leibe Pat Klein,

    Ihren Besen hätte ich gerne, um den Laden mal so richtig auszufegen. Ein weiteres, hierzu passendes Beispiel findet sich in den spez. DKR unter 1916a: Die Absicht der Selbsttötung (X84.9!) ist nicht zu kodieren.
    Warum bitte schön nicht???

    CU
    --
    S. Siefert
    Hamburg
    http://www.dr-siefert.de

    wertschätzende Grüße an
    alle Gesundmacher(innen)
    und Gesundmacher(innen)bezahler(innen),
    Dr. S. Siefert
    Medizinmanagement und Arzt
    Kath. Kinderkrankenhaus Wilhelmstift
    Freie und Hansestadt Hamburg

  • Zitat


    Original von PatKlein:
    :angry: :angry: :angry:
    Herr Hirschberg!!!!

    Ja, bitte ?

    Leider habe ich nicht die Original australischen Kodierrichtlinien (sind die irgendwo online abrufbar :)) ).

    Ich könnte mir vorstellen, dass die entsprechende KR nur ungenau übersetzt wurde, oder entscheidende Teile gedankenlos gekürzt wurden...
    Die DKR wurden offensichtlich vor Veröffentlichung nicht auf die Eindeutigkeit ihrer Regelung hin überprüft, oder das Ergebnis einer solchen Prüfung wurde aus Zeitmangel ignoriert...

    Hat irgendjemand Zugriff auf die Originalrichtlinie und könnte das mal überprüfen (oder würde mir jemand den Text der Richtlinie zusenden ?).

    mfG

    Christoph Hirschberg

    • Offizieller Beitrag

    Guten Morgen Herr Hirschberg,

    Ich kann Ihnen ein Fax schicken, mailen Sie mir bitte Ihre Nummer.

    Viele Grüße
    --
    Dirk Dorian Selter
    Arzt, Leiter Med. Cont., DRG-Beauftragter, Kliniken d. Main Taunus Kreises GmbH, Hofheim/Taunus

    [ Dieser Beitrag wurde von Selter am 23.10.2001 editiert. ]

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Zitat


    Original von Selter:
    Hier spielen wohl auch (fragwürdige) Datenschutzgründe eine große Rolle: Ich hatte schon am 2.8.01 mir die austral. Regel zufaxen lassen, da die deutsche überhaupt keinen Sinn macht und ich schon damals nur den Kopf schütteln konnte!

    Datenschutzgründe ? Von wem wurden die vorgebracht ? Geht es darum, dass auch Informationen, die über den Patienten hinaus andere Personen betreffen (die Misshandler) übermittelt würden ?
    Kann ich mir nicht vorstellen. Anonymisierter als über T74.- gehts doch garnicht...

    Zitat


    Man kann aber ganz schnell diese Regel aushebeln, wenn man den Kode Y09.9! benutzt (Zusatz). Dieser beschreibt (Inclusiva) auch den Mißbrauch! Wo bleibt die forensische Einschränkung bei diesem Kode? Hat man wohl übersehen...


    ...keine Zeit, keine Zeit (wie der Rennhase so schön sagt).
    Anmerkung: Die Y09.9! besitzt IMHO keine CC-Werte, muss sie ja auch nicht unbedingt, wenigstens enthält der Datensatz damit Hinweise auf pot. Missbrauch.

    Zitat


    Ich kann Ihnen ein Fax schicken, mailen Sie mir bitte Ihre Nummer.

    Vielen Dank, 06432-3694 z.Hd. Christoph Hirschberg

    MfG

    Christoph Hirschberg

    p.s.: Sie meinten :icd: statt :ops:

    [ Dieser Beitrag wurde von C-Hirschberg am 22.10.2001 editiert. ]

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von C-Hirschberg:
    Datenschutzgründe?

    Hat man mir von Seiten der Krankenhausgesellschaft als mögliche Begründung für "forensisch" genannt.

    Zitat


    p.s.: Sie meinten :icd: statt :ops:

    Genau! Bin gerade dabei den neuen OPS zu verarbeiten, deswegen die Freud`sche Fehlleistung (verbessert).

    Gruß
    D. D. Selter

    P.S.
    Die von Ihnen genannte Nr.06432-3694 führt zu einem Telefonanschluß, keine Faxverbindung. Falsche Nr.?


    [ Dieser Beitrag wurde von Selter am 23.10.2001 editiert. ]

  • Hallo Herr Siefert,

    als "Anfängerin" habe ich mit großem Interesse diese Diskussion verfolgt.
    Mir ist dazu noch folgendes aufgefallen:
    0507a Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom....
    ...Die korrekte Kodierung für das Kind ist:

    T74.1 Körperlicher Missbrauch....

    Darf dieser Kode dann nur verwendet werden, wenn keine Verletzungen / Schäden vorliegen?

    Freundliche Grüße
    C. Rehrl