Streichung EKT von teilstationär auf "Tagesaufenthalt"

  • Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    heute erreichte uns ein Gutachten des MD bezüglich eines tagklinischen Aufenthalts zur Erhaltungs-EKT.

    Bisher werden Erhaltungs-EKTs bei uns regelhaft teilstationär abgerechnet, in seltenen Ausnahmefällen vollstationär.

    Bestrebungen des MD und der Kassen die EKT-Behandlung zu einer ambulanten Leistung herabzustufen bestehen ja schon seit langem.

    Nun versucht der MD anders zu argumentieren:

    "Gemäß Sozialrechtssprechung des BSG (B 3 KR 4/03 R) entspricht dieses Setting eher einem Tagesaufenthalt im Krankenhaus in Abgrenzung zu einer teilstationären Behandlung. Es handelt sich nicht um eine typische psychiatrische oder psychosomatische tagesklinische Behandlung bei der auf Grund der Symptomatik über einen längeren Zeitraum (mehrere Tage bis Wochen) eine multimodale psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung erforderlich war. Formal wird deshalb im Gutachten angegeben, dass die teilstationäre Krankenhausbehandlung nicht erforderlich war.

    Wie die erbrachten Leistungen abzurechnen sind, kann gutachterlich nicht beurteilt werden."

    Wie sind Ihre Erfahrungen hierzu?

    Herzliche Grüße!

  • Hallo,

    übel, aber gab es nicht mal ein Urteil wo eine definierte alternative Behandlungsform die real möglich ist angegeben werden muss? Sprich geht nicht ambulant kann man auch nicht ambulant erzwingen, und hier nur teilstationär erfolgt was denn sonst? Ist die EKT im AOP-Katalog aufgeführt oder gibt es eine EBM-Nummer?

    MfG

    rokka

  • Eine EKT ambulant durchzuführen wäre ja theoretisch möglich. Es gibt wohl niedergelassene Kollegen, die dies tun.

    Die EKT ist meines Wissens nicht im AOP-Katalog aufgeführt.

    Laut unserer Patientenverwaltung gibt es keine EBM-Nummer.

  • Es gibt wohl niedergelassene Kollegen, die dies tun.

    Hallo,

    was rechnen die denn ab? nichts? Neben Zeit und Aufwand/Hygiene etc. kostet es ja zumindest Strom... Und gerade EKT finde ich jetzt nicht so banal.

    Teilstationäre Behandlungen sind doch auch Teil der Budgetverhandlung. Vllcht. sollte man noch einmal mit der Kasse darüber reden, dass ja solche Fälle schon quasi verhandelt/"genehmigt" sind und offensichtlich bisher immer so abgegollten wurden, zumal anscheinend keine ambulante Abrechnung möglich ist und Sie alternativ sonst nur noch die Leistung einstellen können und die Kasse Ihrem Versicherten dann erläutern muss wo er die Behandlung denn alternativ wie auch immer vergütet bekäme.

    MfG

    rokka