Hallo zusammen,
heute wurde ich mit folgender Frage konfrontiert, welche ich nicht sicher und verbindlich beantworten konnte.
STROPS Intensivkomplex Basisprozedur erstmalig beantragt zum 01.11.2022 und durch MD genehmigt.
Heute die Frage, ob hier das Aufnahmedatum der Falles oder beginn der Leistungserbringung maßgeblich ist.
Ich meine das hier das Aufnahmedatum gilt! Sicher bin ich mir ab nicht! Hab nirgend wo was gefunden, was natürlich nichts heißen soll.
Es geht hier um einen Fall wo der Pat bereits im Oktober auf der Intensiv aufgenommen wurde und im November entlassen wurde. Und natürlich wird eine ITS DRG angesteuert.
Wie ist euere Meinung dazu oder weiß jemand was genaueres.
Beste Grüße
Dino