Zusammenhang Fachabteilungsdiagnosen Entlassungsdiagnosen

  • Hallo liebe Foristen/innen,

    wir liegen in Diskussion mit einer Kasse, die behauptet, die Entlassungshauptdiagnose müssen zwingend auch als Fachabteilungs-(Entlassungs) Hauptdiagnose angegeben werden.

    Wir sind nicht dieser Meinung sondern sehen die nach den DKR kodierten Entlassungsdiagnosen als eigenständig und unabhängig von den Fachabteilungsdiagnosen (manchmal aus mehreren Fachabteilungen) an.

    Leider finde ich im §301 oder anderswo keine Regelung dafür. Gibt es zu dem Thema evtl. eine Vorgabe?

    Wie sehen Sie das?

    Vielen Dank & viele Grüße - NV

    Einmal editiert, zuletzt von NuxVomica (24. November 2022 um 07:40)

  • Hallo,

    nur zur Klärung für mich, haben Sie die E-HD in irgendeiner FAB als FAB-HD gesetzt gehabt oder völlig losgelöst davon eine Diagnose als Gesamt-HD ohne dass diese als FAB-HD festgelegt war?

    VG

    F15.2

    Grüße aus dem Salinental

  • Hallo,

    die Entl-HD war in keiner FAB als HD gesetzt.

    Sie wurde am Ende nach den DKR gesetzt, die FAB-HD wurde von einem wohlmeinenden aber ahnungslosen Stationsarzt gesetzt.

    Die Entl-HD war allerdings bei den FAB als ND vorhanden.

    Viele Grüße - NV

  • "... Kasse, die behauptet,..."

    Hallo,

    Wie hat die KK argumentiert? oder nur behauptet?

    Einfach mal fragen wo man die Aussage der KK nachlesen kann.

    So wie Sie dies darstellen, habe ich es auch noch nicht gehört.

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Einziger Bereich der dazu eine Aussage liefert mit DTA-Bezug, Anlage 5 zur § 301 Vereinbarung, Punkt 1.2.7

    Aber auch hier findet sich keine spezifische Festlegung. Es wirkt jedoch sicherlich merkwürdig.

    Subjektiv war ich halt verwundert, wie eine Nebendiagnose der Behandlung in unterschiedlichen FABs am Ende im ENTL-Segment zur HD wird.

    VG

    F15.2

    Grüße aus dem Salinental

  • Hallo NuxVomica,

    eine Bestimmung, dass eine Entlassungshauptdiagnose auch zumindest einer Fachabteilungsdiagnose entsprechen muss, ist mir nicht bekannt. O.g. Punkt 1.2.7 der Anlage 5 zur § 301-Vereinbarung gibt dafür nichts her.

    Bei mehreren Fachabteilungsaufenthalten ist es theoretisch möglich, dass eine Entlassungshauptdiagnose nicht einer der Fachabteilungshauptdiagnosen entspricht.

    Beispiel:

    Ein Patient wird in drei Fachabteilungen behandelt.

    Eine Diagnose, die bei Aufnahme vorlag und als Grund für die Krankenhausbehandlung geeignet ist, wird in allen drei Fachabteilungen behandelt. Sie ist bei Abwägung konkurrierender HD weder in FA 1, FA2 noch FA 3 Hauptdiagnose.

    Bei Betrachtung des gesamten KH-Aufenthalts hat die Diagnose aber, weil in allen drei Fachabteilungen behandelt, den größten Ressourcenverbrauch erfordert und wird damit zur HD des Gesamtaufenthalts.

    Viele Grüße

    M2

  • Hallo,

    vielen Dank für die vielen Antworten.

    Die KK hat gar nicht argumentiert und auch keine Belegstellen genannt. Die Info war einfach, dass ihr Abrechnungssystem "es nicht nimmt", wenn die FA-HD nicht mit der Entl-HD übereinstimmt. Darüber gab es nichts zu diskutieren.

    Viele Grüße - NV