Hallo liebe Foristen/innen,
wir liegen in Diskussion mit einer Kasse, die behauptet, die Entlassungshauptdiagnose müssen zwingend auch als Fachabteilungs-(Entlassungs) Hauptdiagnose angegeben werden.
Wir sind nicht dieser Meinung sondern sehen die nach den DKR kodierten Entlassungsdiagnosen als eigenständig und unabhängig von den Fachabteilungsdiagnosen (manchmal aus mehreren Fachabteilungen) an.
Leider finde ich im §301 oder anderswo keine Regelung dafür. Gibt es zu dem Thema evtl. eine Vorgabe?
Wie sehen Sie das?
Vielen Dank & viele Grüße - NV