Bestreitung / Erörterungsverfahren und leistungsrechtliche Entscheidung nach §301

  • Hallo,

    es geht gar nicht primär um das Gutachten, sondern die Entscheidung des Kostenträgers.

    Den Gutachter kann ich nur sehr schwer juristisch belangen. Aber die Entscheidung des Kostenträgers ist juristisch gut angreifbar.

    Mal sehe wie sich das entwickelt.

    Werde berichten.

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Hallo zusammen,

    allen ein frohes, gesundes und friedvolles Jahr 2023.

    Wir sind jetzt einen Schritt weiter und im direkten Austausch mit dem für uns zuständigen MD.
    Es sind bei uns wirklich 2-4 Gutachten jedes Quartal um nur auf 5% Prüfquote und aus der Strafzahlung zu kommen.

    Wir beschränken uns auf offensichtlich nicht bekannte / nicht angewendete Kodierrichtlinien oder Entscheidungen des Schlichtungsausschuss. Sehr beliebt ist derzeit (in Hessen) die Sepsis-Kriterien zu bestätigen jedoch wegen fehlendem Intensiv-Aufenthalt diese nicht zu bestätigen. Solche Fälle bekommen wir ohne große Erörterung schon telefonisch mit den Kostenträgern gedreht.

    Das werden wir nicht mehr auf uns sitzenlassen.

    VIELE GRÜSSE