Hallo liebe Forumsgemeinde,
mir stellt sich aktuell unter datenschutzrechtlicher Gesichtspunkte die Frage, ob die Krankenkasse bei "Prüfung der sachlich-rechnerischen Richtigkeit" Unterlagen aus der Krankenakte anfordern kann? Bisher dachte ich, dass bei Zweifeln an der Abrechnung / Kodierung entweder der Falldialog oder die Prüfung durch den MD erfolgt.
Im konkreten Fall handelt es sich um die Gabe von Blutgerinnungsfaktoren (konkret PPSB). Die Kasse fordert nun das "Bluterprotokoll" (auf Nachfrage, da mir dieser Begriff nicht geläufig und google keine Hilfe war - es sind die Klebchen mit der Menge und Charge gemeint) zum Nachweis für das ZE2022-97 an, da unsere Abrechnung "nicht den bestehenden Kodier- und Abrechnungsvorschriften entspricht." Zur Prüfung des Anspruches wird dieses Protokoll benötigt.
Mal abgesehen davon, dass ich hier immernoch davon ausgehe, dass das eigentlich Etwas für den MD ist - Wir haben da kein separates "Bluterprotokoll", sondern die Klebchen befinden sich auf der entsprechenden ITS-Kurve und da sind ja nun ganz viele medizinische Sachverhalte, die ich einem Kassenmitarbeiter eigentlich nicht so zur Verfügung stellen möchte.
Gibt es hierfür irgendwie Erfahrungen oder bin ich total auf dem Holzweg? Da wir bei uns im Haus noch immer die Meinung vertreten, dass wir "Knechte der Kassen" sind und brav das tun müssen, was diese - vielleicht auch ohne rechtliche Grundlage - verlangen, wollte ich zumindest einmal auf den Erfahrungsschatz anderer Medizincontroller zurückgreifen.
Herzlichen Dank und liebe Grüße aus Sachsen
Cyre