Guten Morgen liebe Mitstreiter,
zunächst noch ein frohes neues Jahr.
Ich hätte noch eine Frage zum neuen AOP-Katalog ab 2023.
Gehe ich recht in der Annahme, dass die neuerlichen Kontextfaktoren nun "in jedem" Fall an die KK per §301-Verfahren (ich denke, aus der Entlassmitteilung ersichtlich) zu übermitteln sind? Alternativ über eine MBEG, falls nicht kodiertechnisch darstellbar?
Und ich habe die Befürchtung dass die Kassen in den Fällen, welche keine Kontextfaktoren enthalten sind, dann regelhaft die stationäre Abrechnung NICHT bezahlen werden.....
Wie sehen Ihre Meinungen hierzu aus?
VG
Heindl Sebastian