Hallo Stei-di,
genau so handhaben wir es. So bald ein alleiniger OPS aus der Anlage 1 der Hybrid-DRG-Verordnung kodiert wird und der Patient am gleichen oder nächsten Tag das KH verlässt ist nur noch die Abrechnung der Hybrid-DRG gegeben.
Die Abrechnung nach §115b ist laut Hybrid-DRG-Vereinbarung ausgeschlossen.
VG DianaM