Hallo MiChu
interessant, welcher einweisende Arzt (LANR/BSNR) soll denn bei 1201 eingetragen werden (eigenes IK geht m.E. nicht, und bei 99999999 wird das auch nicht funktionieren).....
Zur Notfall-Hybrid-DRG -> auch ein Notfall konnte zu einer AOP-Abrechnung werden, wenn die Konstellation (ambulante OP und OPS aus dem Katalog) stimmte. Sicherlich nicht die Regel, aber die operative Versorgung einer kleinen Fraktur war ja weder stationäre Abrechnung noch ambulante Notfallpauschale. Insofern ist eine Notfall-Hybrid-DRG nicht abwegig. Aber das administrative Problem bleibt...
Gruß
zakspeed