(Neuer) AOP-Katalog, Hybrid-DRGs und "Einheitliche Sektorengleiche Vergütung" - same things, different name?

  • Hallo MiChu

    interessant, welcher einweisende Arzt (LANR/BSNR) soll denn bei 1201 eingetragen werden (eigenes IK geht m.E. nicht, und bei 99999999 wird das auch nicht funktionieren).....

    Zur Notfall-Hybrid-DRG -> auch ein Notfall konnte zu einer AOP-Abrechnung werden, wenn die Konstellation (ambulante OP und OPS aus dem Katalog) stimmte. Sicherlich nicht die Regel, aber die operative Versorgung einer kleinen Fraktur war ja weder stationäre Abrechnung noch ambulante Notfallpauschale. Insofern ist eine Notfall-Hybrid-DRG nicht abwegig. Aber das administrative Problem bleibt...

    Gruß

    zakspeed

  • Hallo zusammen,

    die Kombination 12 07 kommt durchaus vor, aktuell haben wir so einen Fall in Bezug auf die L20N. Gerade im urologischen Bereich kommen notfallmäßige Aufnahmen in der Praxis häufiger vor, die Rechnungen werden als fehlerhaft abgewiesen. Hier muss also eine Lösung gefunden war, ich hoffe darauf, dass sich dies nicht zu lange hinzieht.


    Grüße

    codification

  • Hallo,

    hier eine aktuelle Rückmeldung einer KK


    dieses Thema („12-07“) wurde heute in einer Austauschrunden beim MD Berlin-Brandenburg angesprochen. Es handelt sich um eine fehlerhafte Programmierung, die zeitnah behoben wird.


    Wir bitten das zu entschuldigen.


    Mit herzlichen Grüßen

    Krankenkasse

    ZZ. werden wir von einer KK aktuell auf Abrechnungsmöglichkeit auf 1.6. vertröstet. Die Summe ist zwar im Verhältnis klein, aber wenn wir auch nur einen Tag zu spät Unterlagen liefern (auch wegen technischer Probleme) sind wir präkludiert. Danke auch

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Hallo,

    §301 Nachtragsentwurf
    https://www.mydrg.de/k/gNt

    Zitat

    Nachtrag 4: Für die Abrechnung der speziellen sektorengleichen Vergütung nach 115f wurde mit Nachtrag vom 09.02.2024 der Aufnahmegrund „12 - Krankenhausbehandlung nach § 115f SGB V (HybridDRG)“ vereinbart. Mit diesem Nachtrag wird klargestellt ist, dass der Aufnahmegrund `12`nicht nur als Kombination mit der Ausprägung `01` - Normalfall an 3. und 4. Stelle verwendet werden kann.

    Viele Grüße
    B. Sommerhäuser

  • Guten Tag in das Forum.


    ich möchte diese Diskussion/diesen Austausch um einen weiteren Aspekt "bereichern": Vor längerer Zeit haben wir es geschafft, dass alle AOP-Histo/Patho-Leistungen per Überweisung an externe Labore gegeben werden. Durch die Einordnung von vormals AOP-Eingriffen in die Hybrid-DRG gehen diese Leistungen nun ja wieder zu Lasten des Hauses. Bedeutet im richtigen Leben, dass auch bei Patienten, die eigentlich mit Ü-Schein zur AOP kommen und dann als Hybrid klassifiziert werden, die Histo/Patho mit einem KH-Klebchen an das Labor gegeben werden muss... Und diese Steuerung am OP-Tag durch den Operateur erfolgen muss... Können ihre Operateure dies unterscheiden und steuern???

    MfG stei-di

  • Hallo,

    nach meinen spärlichen Informationen sind manchmal für den Pathologen die Histo/Patho-Leistungen separat über die KV abrechenbar. Kommt wohl auf den Leistungserbringern und das Bundesland, bzw. die zuständige KV an.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch