Wiederaufnahme wegen Komplikationen innerhalb der oGVD (Ausnahme Wiederaufnahme)

  • Guten Abend,

    ich habe eine Frage bezüglich der Wiederaufnahme wegen Komplikationen innerhalb der oberen Grenzverweildauer bei Ausnahme Wiederaufnahme. Bei Wiederaufnahme wegen Komplikationen innerhalb der oGVD gibt es ja „keine Ausnahme von Zusammenfassung wegen DRG-Kennzeichnung“, es sei denn, dass es sich um unvermeidbare Nebenwirkungen im Rahmen onkologischer Behandlungen handelt. Ich hoffe, ich habe das richtig verstanden 🤔…

    Nun habe ich die Konstellation, dass im 1. Fall meine DRG die R04A ist mit der C80.0 als Hauptdiagnose. Es erfolgte eine Aszitesdrainage bei Peritonealkarzinose. Nachdem die Drainage entfernt wurde und die Drainstelle einige Tage mit Klebebeutel versorgt wurde, erfolgte frühs die Entlassung mit Klebebeutel. Im 2. Fall erfolgte die Wiederaufnahme am Abend des Entlasstages mit zunehmender Aszitessekretion über die Drainstelle - HD C78.6/DRG G60B (Ausnahme Wiederaufnahme Spalte 13). Ist es richtig beide Fälle zusammenzufassen?

    Mit freundlichen Grüßen

    Wonni

  • Guten Morgen,

    der Ausschluß von der Wiederaufnahme gilt laut Fußnote 4 nur: "Eine Zusammenfassung von Fällen bei Wiederaufnahme in dasselbe Krankenhaus nach §2 Abs. 1 und 2 erfolgt nicht.". Nach §2 Abs. 3 (Wiederaufnahme bei Komplikation) ist eine Fallzusammenführung weiterhin möglich unter Beachtung des dort aufgeführten Ausschlusses bei "unvermeidbaren Nebenwirkung im Rahmen der onkologischen Behandlung".

    Wenn man die "Aszitessekretion über die Drainstelle" nicht als "unvermeidbare Nebenwirkung im Rahmen der onkologischen Behandlung" sieht, wäre hier also eine Fallzusammenführung durchzuführen.

    MfG AlterEgo

  • Guten Tag,

    ich brauche wieder einmal Hilfe wegen Wiederaufnahme wegen Komplikationen. Jedesmal tue ich mich schwer damit :rolleyes: . Bei dem Patienten wurde eine Hemikolektomie mit Ileoascendostomie bei Dünndarmileus bei ausgeprägtem Mesenteriumlipom durchgeführt. Im Verlauf bestand immer wieder Diarrhoe-Symptomatik. Stuhlproben erbrachten jedoch keinen Erregernachweis. Die Diarrhoen sistierten im Verlauf. Nun erfolgt die Wiederaufnahme innerhalb der oGVD (6 Tage später nach Entlassung) wegen funktionellen UB-Schmerzen und Diarrhoe. Hier wurde die Ursache der perstistierenden Diarrhöen am ehesten in der Verkürzung der Darmpassage nach Hemikolektomie gesehen - also K91.2. Muss ich die Fälle wegen Komplikationen zusammenlegen oder könnte ich eine seperate Abrechnung der beiden Fälle versuchen?

    MfG Wonni

  • Hallo Wonni,

    hier scheint es sich um eine klassische Komplikation nach der vorangegangenen Behandlung/Operation zu handeln. Die Fälle sind bei Wiederaufnahme innerhalb der oGVD zusammenzuführen.

    VG AlterEgo