Guten Abend,
ich habe eine Frage bezüglich der Wiederaufnahme wegen Komplikationen innerhalb der oberen Grenzverweildauer bei Ausnahme Wiederaufnahme. Bei Wiederaufnahme wegen Komplikationen innerhalb der oGVD gibt es ja „keine Ausnahme von Zusammenfassung wegen DRG-Kennzeichnung“, es sei denn, dass es sich um unvermeidbare Nebenwirkungen im Rahmen onkologischer Behandlungen handelt. Ich hoffe, ich habe das richtig verstanden 🤔…
Nun habe ich die Konstellation, dass im 1. Fall meine DRG die R04A ist mit der C80.0 als Hauptdiagnose. Es erfolgte eine Aszitesdrainage bei Peritonealkarzinose. Nachdem die Drainage entfernt wurde und die Drainstelle einige Tage mit Klebebeutel versorgt wurde, erfolgte frühs die Entlassung mit Klebebeutel. Im 2. Fall erfolgte die Wiederaufnahme am Abend des Entlasstages mit zunehmender Aszitessekretion über die Drainstelle - HD C78.6/DRG G60B (Ausnahme Wiederaufnahme Spalte 13). Ist es richtig beide Fälle zusammenzufassen?
Mit freundlichen Grüßen
Wonni