ZE2022-97 gegen ZE30.*

  • Moin,

    Durch Glück und Zufall musste ich erst jetzt einen Fall abrechnen, in dem PPSB (Beriplex) verabreicht wurde. Der zugehörige OPS 8-812.5*ist ja zwei ZE zugeordnet: einmal dem ZE30.* und einmal dem ZE2022-97. Ich habe noch nicht ganz begriffen, wann welches ZE angewendet wird. Kann mir jemand mit einfachen Worten helfen?

    Ich habe offenbar gerade ein Brett vor dem Kopf.

    Viele Grüße

    C. Mertens

    Mit freundlichen Grüßen

    Claudia Mertens

  • Hallo Fr. Mertens,

    das ZE2022-97 ist der Behandlung von Blutern vorbehalten,

    das ZE30.** ist bei allen anderen Krankheitsbildern bzw. -zuständen vorgesehen, die die Gabe von PPSB notwendig machen.

    Bluter im Sinn der konkreten Diagnose, nicht eines Blutenden.

    VG,

    MaK

  • Hallo,

    geregelt ist das in der Landesvereinbarung für die Abrechnung von Bluter. Es wird dann auch ein anderer Entgeltschlüssel für das ZE30.** verwendet. Steht in der Landesvereinbarung. Zumindest in Niedersachsen.

    MfG

  • Moin,

    hier muss ich nochmal nachhaken. Wird bei einer vorliegenden dauerhaft erworbenen Blutgerinnungsstörung dann auch das ZE 97 abgerechnet oder gilt das nur für "echte Bluter" nach Anlage 7. Sprich müsste ich bei Leberzirrhose dann doch ZE30 abrechnen(was mengenmäßig z.b. auch mal nicht abrechenbar ist). Unter ZE 30 steht nämlich bei Blutern wird ZE ...97 abgerechnet und nicht ZE30.

    Es sind aber 3 Tabellen in Anlage 7; ICD Codes die dem extrabudgetären Bluter ZE zuzuodnen sind in Tabelle 1 und Tabelle 3 zu differnzierende Codes(also die dauerhaft erworbenen Blutgerinnungsstörungen) -die dem extrabudgetären ZE...97 zuzuordenen sind?!?!

    MfG Rokka

  • Guten Morgen,

    Anlage 7, Fußnote 2: "Blutgerinnungsstörungen, die nur durch eine Lebertransplantation heilbar wären, sind dem ZE 20xx-97 zuzuordnen."

    Hervorhebung durch mich, die zwischenzeitlich aufgekeimte Diskussion mit Kassen und MD, wonach eine solche dann auch geplant sein müsse, ist hier derzeit beendet.

    Gruß

    merguet

  • Hallo,


    die zwischenzeitlich aufgekeimte Diskussion mit Kassen und MD, wonach eine solche dann auch geplant sein müsse,

    darum ging es mir nicht, sondern ob die Tabelle 3Dg. (dauerhaft erworbene Blutgerinnungstörungen) gleichzusetzen ist mit den Tab.1 Diagnosen hinsichtlich des Ausschlusses des ZE30 für PPSB wegen der Fußnote 8), dort steht nur bei der "Behandlung von Blutern" .

    Bin unsicher ob damit auch die dauerhaft erworbenen Blutgerinnungstörungen gemeint sind? Kennt jemand solche Fälle/Ablehnungen?