• Sehr geehrte Damen und Herren.

    Als absoluter Neuling möchte ich folgende Frage stellen.

    Pat. kommt zur geplanten OP ( Hüfte) OP wird durchgeführt, ein paar Tage später wird Pat. wegen V.a. Lungen Ca in eine Fachklinik verlegt. Was ist hier die HD ?

    Dachte eigentlich das die Verlegungsdiagnose die HD wird, stehe gerade mächtig auf der Leitung.

    Vielen Dank

  • Guten Tag und willkommen im Forum!

    Nach DKR D002u ist die Haupdiagnose "die Diagnose, die nach Analyse als diejenige festgestellt wurde, die hauptsächlich für die Veranlassung des stationären Krankenhausaufenthaltes des Patienten verantwortlich ist.”

    Wurde die OP wg. einer pathologischen Fraktur in Folge der Knochenmetastase des Tumors durchgeführt? Wenn ja und wenn eine weitere Maßnahmen im Zusammenhang mit Tumor erbracht wurden, wäre der Tumor möglicherweise als Hauptdiagnose "im Gespräch" (wobei man da diskutieren müsste - Metastase oder Tumor als HD).

    Wenn aber V.a. Lungenkarzinom eher ein Zufallsbefund war, kann diese Diagnose nicht HD sein.

    Vgl. auch Beispiel 1 in o.g. DKR.

    Die spezielle Kodierrichtlinie 0201 ("Auswahl und Reihenfolge der Kodes" bei Neubildungen) kommt hier nicht zur Anwendung, wenn es sich nicht um einen Aufenthalt zur Behandlung der bösartigen Neubildung handelte.

    Einmal editiert, zuletzt von C-3PO (15. Dezember 2022 um 13:07)

  • Hallo Bismarck,

    Sie beziehen sich wahrscheinlich auf DKR D008: Falls es sich um eine Verdachtsdiagnose handelt und deswegen eine Verlegung erfolgt, ist die Verdachts- Verlegungsdiagnose als HD anzugeben.

    In Ihrem Beispiel scheint es sich aber nicht um eine echte Verdachtsdiagnose in Bezug auf die Aufnahme zu handeln.

    Denkmögliche Ausnahme wäre die Konstellation von C-3PO mit einer pathol. Fraktur

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier