Kodierbarkeit Nebendiagnose C20 (Rektum Ca)

  • Guten Tag,

    ich habe eine Frage zur Kodierbarkeit der Nebendiagnose C20 (Rektum Ca). Der MD sieht die Kodierung der C20 als nicht belegt, da kein Aufwand lt. DKR 003 (ND) belegt sowie keine Behandlung des Karzinoms lt. DKR 0201 (Neubildungen) erfolgt wäre. Hauptdiagnose im aktuellen Aufenthalt ist ein mechanischer Ileus durch Verwachsungen mit Kolonstenose/Ileus am Descendostoma (K65.5). Laut MD ist dies kein spezifisches Symptom der malignen Grunderkrankung, sondern kann Folge jedes chirurgischen Eingriffs sein bzw. auch ohne Voroperation auftreten. Ein Staging des Rektum Ca wurde nicht durchgeführt.

    Anamnese: 04/2019 Erstdiagnose Rektum Ca; 06-07/2019 kombinierte Radio-/Chemotherapie; 10/2019 Rektumextirpation mit Scheidenhinterwandresektion, Anlage Descendostoma; danach war in 2019 lt. Beschluss Tumorkonferenz weitere Chemotherapie geplant, welche jedoch nicht durchgeführt wurde aufgrund am 04.12.2019 aufgetretener postoperativer Komplikation Weichteildefekt perianal mit OP; 24.12.2019 (aktueller Fall, auf welchen sich meine Frage bezieht) mechanischer Ileus durch Verwachsungen mit OP primäre Darmdekompression, aufwändige Darmadhäsiolyse zur Bauchwand des Colon descendens am Stoma (Knickbildung mit Stenose), Kolonsegmentresektion C. descendens 10 cm, notwendige Stomaneuanlage und simultane Appendektomie; nach Abheilung wäre 3 Monate später erneute Chemotherapie möglich gewesen, darum in 03/2020 Erstvorstellung in onkologischer Praxis, wo von Ärzten eine erneute CTX wegen des verstrichenen Zeitraums von 3 Monaten als nicht mehr zielführend erachtet und nicht durchgeführt wurde, eine Kontrolluntersuchung der Pat. blieb ohne Hinweis auf ein Rezidiv des Rekum Ca, eine Wiedervorstellung in 6 Monaten wurde geplant (09/2020).

    Meine Frage: meines Erachtens ist die Nebendiagnose C20 korrekt kodiert, da die Behandlung der bösartigen Neubildung lt. DKR 0201 zum Zeitpunkt des aktuellen Falles mit Hauptdiagnose Ileus in 12/2019 noch nicht entgültig abgeschlossen war. Eine erneute CTX war Ende 2019 geplant, konnte dann aber wegen der Operationen der Komplikationen der initialen Rektumextirpation (perianaler Weichteildefekt, Ileus) nicht zeitnah durchgeführt werden. Sind die intestinalen Verwachsungen nicht direkte Folge der vorausgegangenen Tumorbehandlung (Rektumextirpation, Anlage Descendostoma)? D.h. handelt es sich dann nicht um eine notwendige operative Folgebehandlung bei Rektum Ca, womit die Tumorbehandlung noch nich abgeschlossen gewesen wäre? Zudem befindet sich die Pat. noch in ambulanter onkologischer Behandlung.

    Viele Grüße

    Kai Thiemann

  • Hallo Herr Thiemann,

    die ausgeprägte Verwachsungssituation würde ich hier als höchstwahrscheinliche Folge der Tumortherapie ( OP und Bestrahlung) ansehen. Jedenfalls erwähnen Sie keine andere, plausibel Ursache.

    Einziger Knackpunkt für die Anwendung des Schlichtungsspruches könnte die Tatsache sein, dass retrospektiv die Behandlung des Kolonkarzinoms anscheinend schon abgeschlossen war. Die Behandlung von Komplikationen ist keine „geplante Folgebehandlung“ eines Tumors.

    Ich würde insgesamt aber trotzdem die C20 als ND und kodierbar im Sinne des Schlichtungsspruches ansehen

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier