Hallo zusammen,
ich bitte um Meinungen zu folgendem Sachverhalt:
wir haben zur Zeit 2 Patienten auf unserer geschlossenen Station die wegen einer Corona Infektion isoliert (in einem abgeschlossenen Zimmer) sind und 1:1 betreut werden.
Die Ärztin ist der Meinung, dass das Mindestmerkmal aus dem OPS 9-640.0 "akute Fremdgefährdung infolge einer psychischen Erkrankung" erfüllt ist.
Sie argumentiert, dass diese Patienten ihre Mitpatienten gefährden, weil sie sich nicht freiwillig an die Isolierung halten können.
Ohne diesen Corona Befund brauchten, neben der geschlossenen Unterbringung, keine weiteren Sicherungsmaßnahmen ergriffen werden.
Wie sehen Sie das?
Viele Grüße
Suse