Aussetzen der Prüfungen durch die Medizinischen Dienste Nordrhein und Westfalen Lippe

  • Guten Morgen und ein gutes neues Jahr,

    Am 23.12. twitterte Prof. K. Lauterbach aus dem KaDeWe:

    Zitat


    Bis vor 1 Stunde an Aussetzung der Krankenhausprüfung durch medizinischen Dienst gearbeitet. Keine Bürokratie bis Ende Januar durch Abrechnungsprüfungen.

    Am 23.12. erreichte uns das beigefügte Schreiben des Gesundheitsminister KJ "Tirahsch" Laumann. Demnach habe der BGM in einem

    Zitat


    Schreiben an den Vorstand des GKV-Spitzenverbandes und des Direktors des Verbandes der Privaten Krankenversicherung gebeten,
    dass die Beauftragung des Medizinischen Dienstes mit Einzelfallprüfungen und die untere Grenzverweildauer vorübergehend bis
    Ende Januar 2023 ausgesetzt werden.

    Damit wollen man MA*innen entlasten. Darüber seien auch die Vorstände der Landesverbände der KK informiert.

    Fragen über Fragen:

    Eine Aussetzung heißt doch vermutlich nicht, dass es einen Verzicht auf die Prüfungen gibt?

    Werden dadurch auch Fristen ausgesetzt?

    Welche Fristen gelten dann?

    Wenn eine Prüfung im Januar verfristet, nun aber nicht stattfindet: Was dann?

    Die Kassen dürfen dann im Januar nicht beauftragen?

    Aber später, auf das Quartal hat das keinen Einfluss?

    Bis wann muss was nachgeholt werden?

    Was bedeutet das für die Quotenberechnung?

    Was hat der "Direktor des Verbandes der Privaten Krankenversicherung" damit zu tun?

    Der MD hatte hier auch prompt angefragt, ob wir die Prüfungen verschieben wollen. Da wir nur eine Verschiebung fürchten, sehen wir keinerlei Entlastung, sondern eher eine Verschärfung der Situation in den Monaten danach, wenn wir nicht den gewohnten Rhythmus einhalten.

    Sehe ich das alles zu negativ oder ist das eine PR-Mogelpackung?

    Gruß

    merguet

  • Hallo,

    ich halte das für eine große Mogelpackung und einen PR-Gag vom Karl.

    Wieso sollte das Entfallen/Verschieben der MD-Prüfungen die STATIONEN vor Ort entlasten?

    Die haben - zumindest bei uns - nichts damit zu tun. Und es geht auch niemand heimlich vom MedCon auf der Kinderstation arbeiten.

    Und auch die Fälle von Januar müssen so dokumentiert sein wie im Dezember...

    Die Aussetzung der UGVD halte ich für noch viel frecher: "

    Das unterstellt doch schon wieder, dass die Patienten künstlich im KH belassen werden.

    Er kann gerne mal gucken, was über die Feiertage für ein Durchlauf auf der Kinderstation hier war - ca. 90% mit UGVD-Abschlag.

    Mit den MD-Prüfungen werden wir ganz pragmatisch umgehen: was ´reinkommt wird in den üblichen Fristen bearbeitet. Was verspätet ist nicht, es sei denn es gibt noch eine Vereinbarung zwischen den Spitzenverbänden dazu. Wenn der Karl "Bitte, Bitte" macht - ist das für mich kein Gesetz!

    Beste Neujahrsgrüße in die Runde.

    Liebe Grüße aus Sachsen
    D. Zierold

  • Hallo,

    eine Aussetzung ist IMHO kein Verzicht sondern eine Verschiebung / Verlagerung. Wenn ich im Januar keine Prüfung beauftrage, dann kann ich im Februar und März eben mehr beauftragen . Die Quote gilt ja pro Quartal und nicht pro Monat.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Guten Tag,

    dem Vernehmen nach tagen die Spitzenverbände heute, um eine Umsetzung einer Entlastung zu diskutieren bzw. auszuarbeiten. Die Konfliktlinie ist vermutlich die Frage der Verschiebung oder Streichung.

    Wenn die einflussreichsten Gesundheitsminister nicht verstehen, dass der rollende Zug nicht aufgehalten werden kann, wenn man ein paar Pausenbänke am Rand aufstellt, dann fällt mir auch nichts mehr ein.

    Gruß

    merguet

  • Hallo zusammen,

    Sowohl die Absicht von Prof. Lauterbach als auch ( noch mehr) das Schreiben von Herrn Laumann offenbaren m.E. eine erschreckende Missachtung aller Regelungen im Abrechnungs- und Prüfungsverfahren. Ich schwanke noch, ob es einfach nur Ahnungslosigkeit oder eine böswillige Täuschung aller beteiligten Akteure ist.

    Auf jeden Fall ein billiger PR Gag der Politiker ohne substantielle Erleichterung für Kinderkliniken.

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

  • Guten Morgen,

    mit Wirksamkeit zum 30.12. haben GKV-Spitzenverband und DKG eine Ergänzungsvereinbarung getroffen.

    "Ergänzungsvereinbarung zur Vereinbarung zum Fallpauschalensystem für Krankenhäuser für das Jahr 2023
    (Fallpauschalenvereinbarung 2023 – FPV 2023) vom 29.09.2022"

    Darin heißt es:

    Zitat


    § 1 Aussetzung der unteren Grenzverweildauer
    Die Vertragsparteien gemäß § 17b Absatz 2 Satz 1 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
    vereinbaren die Aussetzung der Anwendung von § 1 Absatz 3 der FPV 2023 für alle vom
    01.01.2023 bis zum 31.01.2023 aufgenommenen Patientinnen und Patienten, die zum Zeitpunkt
    der Aufnahme in das Krankenhaus über 28 Tage und unter 16 Jahre alt sind.

    Ob und wie und wann die Software-Hersteller das technisch umsetzen können oder ob es über Nachtragsrechnungen realisiert werden kann, sei dahingestellt. Gespräche dazu laufen.

    Es betrifft nicht sehr viele Patient*innen, aber im Mitte je Patient ca. 900 €.

    Zur angekündigten MDK -- Aussetzung verhält sich die Vereinbarung nicht.

    Da ich sie auf der hp der DKG noch nicht gefunden habe, lade ich den Anhang des RS der KGNW hier hoch.

    Gruß

    merguet

  • Ich muss mich den Meinungen hier anschließen. Ein Aussetzen von MD-Prüfungen bleibt eine reine Verschiebung in FEB & MRZ 2023.
    Die Prüfquote bleibt identisch.
    Letztlich entlastet das doch in den allermeisten Kliniken nur die Verwaltung.
    Sinnvoll wäre es noch gewesen die Versandfristen so zu legen, dass sie nicht in den Januar fallen (für bereits eingeleitete Prüfungen). Aber auch das ist keine Entlastung, nur eine Verschiebung.

    Gefährlicher finde ich die Aussetzung des uGVD-Abschlag nach § 1 Abs. 3 FPV 2023....
    Die Entlassung liegt doch IMMER im Ermessen des Arztes. Wir Medizincontroller werden seit Jahren nicht müde die Ärzte von jeglichen ökonomischen Zwängen freizuspreche ;)
    Plötzlich können wir für 4 Wochen früher entlassen weil kein Abschlag droht.
    Ich werde meiner Geschäftsleitung und den zuständigen Ärztinnen und Ärzten empfehlen das zu ignorieren und weiter so zu arbeiten wie die ganze Zeit.

    Ein Verweildauerproblem ist bei uns ohnehin nicht zu erkennen.

  • Guten Morgen,

    Zitat


    Plötzlich können wir für 4 Wochen früher entlassen weil kein Abschlag droht.

    Das würde dann die Absicht und Auffassung der Politik ja bestätigen. Ich halte das aber für die Pädiatrie wegen des enormen Aufnahmedrucks aber für nicht relevant. Für unser Haus gilt: Die Entlassungen der Kinderklinik folgen nicht taktischen, sondern medizinischen Überlegungen. Hier wir sich durch die politische Neuregelung am Belegungsverhalten nichts ändern. Immerhin aber werden bei den ca. 30 % Patienten mit UGV-Unterschreitung dann keine Abschläge fällig.

    Gruß

    merguet