Hallo zusammen,
da ich von diesem Schlichtungsurteil heute quasi überrascht wurde, hier für Euch zur Info.
Auszug aus der NKG-Mitteilung:
Der Schlichtungsausschuss Bund hat über den Schlichtungsantrag "Klärung Anwendung DKR-Psych 2022, PP014f auf Leistungen am Aufnahmetag in der KJPP" verhandelt.
Im Ergebnis wurde mehrheitlich entschieden, dass bei der Ermittlung der Therapieeinheiten gemäß OPS 9-649 Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenen und 9-649 Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Kindern und Jugendlichen Therapeutengespräche von den dort genannten Berufsgruppen ab Aufnahme pauschal einmalig in einer Höhe von 90 Minuten als Aufnahme- und Kontrolluntersuchung gemäß DKR pp014 nicht zu berücksichtigen sind.
Die Entscheidung gilt für Patienten, die ab dem 01.02.2023 in das Krankenhaus aufgenommen werden und für die Krankenhausabrechnungen, die am 22.12.2022 bereits Gegenstand einer Prüfung durch den MD nach § 275 Abs. 1 Nr. 1 SGB V sind.
Bei uns wurden die Aufnahmegespräche und die oberärztliche Erstsichtung bereits nicht für die Therapieeinheitenberechnung herangezogen.
Daher aber auch bisher nicht zeitlich erfasst. Diese Zeiten fehlen mir nun natürlich bei den 90 Minuten, so dass wir nun dringend etwas an unserer Dokumentation ändern müssen.
Vielleicht geht es anderen ja auch so...
liebe Grüße
die Codierfee