Hallo zusammen,
ich glaube, dies hier wird tatsächlich mein erster Forumsbeitrag
Ich beschäftige mich gerade mit der Frage, ob bekanntes PONV aus der ex ante Sicht als Begründung für die Entscheidung zur stationären Aufnahme bewertet werden kann, auch wenn nach der Gabe von Dexamethason und Ondansetron letztendlich nichts auftritt. Inhaltlich ist das hier schonmal vor einigen Jahren diskutiert worden, vielen Dank für diesen Input
Meiner Erinnerung nach gab es dazu mal ein SG Urteil. Blöderweise kann ich dieses Urteil nirgendwo finden, die einschlägigen Suchbegriffe bei Google bringen mich nicht weiter. Hat jemand dieses Urteil vorliegen und könnte mir bitte das Aktenzeichen nennen?
Vielen Dank und allen einen schönen Tag