PONV als Begründung der stationären Notwendigkeit

  • Hallo zusammen,

    ich glaube, dies hier wird tatsächlich mein erster Forumsbeitrag 8)

    Ich beschäftige mich gerade mit der Frage, ob bekanntes PONV aus der ex ante Sicht als Begründung für die Entscheidung zur stationären Aufnahme bewertet werden kann, auch wenn nach der Gabe von Dexamethason und Ondansetron letztendlich nichts auftritt. Inhaltlich ist das hier schonmal vor einigen Jahren diskutiert worden, vielen Dank für diesen Input :)

    Meiner Erinnerung nach gab es dazu mal ein SG Urteil. Blöderweise kann ich dieses Urteil nirgendwo finden, die einschlägigen Suchbegriffe bei Google bringen mich nicht weiter. Hat jemand dieses Urteil vorliegen und könnte mir bitte das Aktenzeichen nennen?

    Vielen Dank und allen einen schönen Tag

  • Hallo RiSi,

    wenn Sie alles machen das PONV nicht auftritt ist es schwer eine Prophylaxe als Stationäre Bedingung darzustellen. Das hat in der Vergangenheit wenig dazu beigetragen die Fälle als Stationär zu bewerten.

    So meine Erfahrung, zum Urteil: leider habe ich davon noch nichts gelesen, aber da hoffe ich auf das Forum.

    8) Stefan Schulz, Med. Controlling

  • Kann leider auch auch nicht mit dem Urteil dienen.

    Aber es kommt doch, wie so oft, auf das Gesamtbild ihrer Klinik und dieses Einzelfalles ein.

    Machen Sie den besagten Eingriff regelmäßig ambulant und haben in einem Einzelfall jetzt damit argumentiert, dass es zu postoperativer Übelkeit und Erbrechen gekommen ist (ich selbst habe das übrigens immer, wenn ich aus einer Narkose erwache) und deshalb die Leistung ins stationäre Setting "gekippt" ist. Dann sehe ich Argumente klar auf ihrer Seite.

    Und zwar aus folgendem Grund:
    Angenommen die AOP ist in einem AOP-Zentrum in nicht unmittelbarer Nähe eines Krankenhauses durchgeführt worden und das PONV ist innerhalb deren Öffnungszeiten nicht in den Griff zu bekommen gewesen, würde auch die Verlegung in eine angrenzende Klinik erfolgen.

    Ich argumentiere relativ häufig bei den Kostenträgern mit unseren allgemeinen Zahlen und das wir nicht chronisch auffällig sind mit unserer Fallführung.

    Wenn Sie allerdings planen diverse Karpaltunnelsyndrome, Nasenseptumdeviationen oder Portimplantationen mit der Begründung regelmäßig stationär durchzuführen, werden sie schlechte Karten haben.