Neuer AOP-Vertrag nach § 115b SGB V

  • Liebe Freunde der klinischen Steuerung,

    kennen die lieben gesetzlichen Krankenversicherungen die gesetzlichen Regelungen und Übergangsregelungen vielleicht (noch) nicht?

    Wir bekommen tatsächlich auch im neuen Jahr Rechnungen abgewiesen mit Hinweis auf die Durchführung nach § 115b SGB V.

    § 24 Übergangsregelung - Vertrag nach § 115b Absatz 1 SGB V - Ambulantes Operieren, sonstige stationsersetzende Eingriffe und stationsersetzende Behandlungen im Krankenhaus (AOP-Vertrag)

    1Sofern Patienten bis einschließlich 31.03.2023 zur stationären Durchführung einer Leistung, die in Anlage 1 mit „neu“ gekennzeichnet ist, in ein Krankenhaus aufgenommen werden, wird die Abrechnung des Krankenhauses für diese Leistung nicht im Hinblick darauf überprüft, ob die Leistung im Rahmen des § 115b SGB V erbracht werden konnte.

    2Sofern Patienten bis einschließlich 15.02.2023 zur stationären Durchführung einer Leistung nach Anlage 1 in ein Krankenhaus aufgenommen werden, wird die Abrechnung des Krankenhauses für diese Leistung nicht im Hinblick darauf überprüft, ob ein Kontextfaktor nach Anlage 2 vorgelegen hat.


    Das liest sich für mich so, dass bis 15. Februar 2023 (Aufnahme-Datum) komplett Prüfungen auf primäre Fehlbelegung ausgesetzt sind und bis 31. März weiter für neu in den AOP-Katalog aufgenommenen Kodes. Natürlich nur sofern Kode aus AOP-Katalog enthalten.
    Ganz praktische Beispiele: Das gilt für Fälle mit Darmspiegelung oder diagnostischem Herzkatheter, nicht aber für Fälle mit CT und/oder Magenspiegelung.

    Wie geht Ihr damit um? Ich habe meinem Team jetzt MBegs vorformuliert als Reaktion auf die Rechnungsabweisung. Aber das ist doch echt ABM von der Kostenträger-Seite!

    Danke für Eure Einschätzung und viele Grüße
    DANIEL

  • Hallo Herr Büttner!

    Als Medizincontrollerin und Ärztin bei einer gesetzlichen Krankenkasse möchte ich hier einmal für die Krankenkassen sprechen und sie etwas in Schutz nehmen. Die Regelungen im AOP Bereich genau wie Tagesbehandlungen, sektorengleiche Vergütungen zusammen mit den Empfehlungen zur Strukturreform der KH etc. sind auch für uns Mitarbeiter bei der KK schwer zu verdauen. Vor allem, weil hier umfassende Änderungen in wirklich enormer Geschwindigkeit eingeführt wurden und werden. Nun haben wir die 3. Januarwoche und es trudeln gerade die ersten Rechnungen überhaupt aus 2023 bei uns ein. Parallel aber laufen gerade meine Schulungen in der Kasse zu all diesen Themen und den Änderungen, die damit in der täglichen Routine verbunden sind. Früher gingen die Schulungen nicht (Informationen schlicht nicht vorhanden) und es müssen auch die geschult werden, die die ersten Januarwochen im Urlaub waren.

    Lange Rede kurzer Sinn: Es ist nicht im Sinne der Krankenkasse, Krankenhäuser sinnlos zu beschäftigen. Warum auch, denn mit Prüfungen, die keinen Erfolg haben können, machen wir uns selber unnötig Arbeit und verschwenden Gelder. Nur müssen die vielen neuen Informationen erst einmal an jeden Mitarbeiter gelangen und auch in unsere software.

    Hier arbeiten auch nur Menschen!

    Deswegen haben Sie etwas Geduld und denken Sie bitte nicht , dass wir alle nur böse sind und den ganzen Tag nur darüber nachdenken, wie wir die KH ärgern können ;) . Es reicht völlig, wenn Sie eine nette MBEG senden oder auch mal kurz zum Telefonhörer greifen. Und dann freuen wir uns auf April und Ihre Kontextfaktoren ^^

    Viele Grüße aus dem home office

    SKOCH

  • Hallo in die Runde, ich möchte mal einen Fall hier zu Diskussion stellen.

    Notfallaufnahme mit inkarzerierter Hernie.( keine Gangrän/ Kontextfaktor)

    Normalerweise würde ich den Fall mit

    Aufnahmediagnose :10.4 !!!

    HD K40.30 und Nebendiagnosen eingeben.

    Hernie wird in der Notaufnahme reponiert und am Folgetag wird der Patient operiert. oder er möchte noch nicht und wird wieder einbestellt zur ambulanten Operation.

    Ich würde jetzt eher die R10.0( Kontextfaktor) nehmen laut DIMDI : Starke Bauschmerzen (generalisiert)(lokalisiert)( mit Bauchdeckenspannung)

    Bis dato hab ich die R10.0 nur für Patienten genommen die direkt in den OP-Saal gefahren wurden.

    Wie sieht die Gemeinde solch einen Fall?

    Für welche Fälle darf ich die R10.0 nutzen? Harnleiterstein/Nierenstein? Fallen alle Notfallaufnahmen raus? Und ich brauch kein Kontextfaktor ?

    Gruß die Hütti

  • Du nimmst in der Endkodierung (E-Datensatz) doch Symptome nur dann wenn du keine Ursache gefunden hast.
    Da ich mit der K40.30 die Ursache für all das gefunden habe, fällt das Symptom hinten runter.

    Obwohl uns schon vereinzelt Kostenträger nach für uns positiven Gutachten vorgeworfen haben, sie hätten den Fall nie prüfen lassen, wenn der Bauchschmerz mit kodiert worden wäre, um keine Aufwandspauschale zahlen zu müssen...

  • Hallo Herr Büttner,

    da gibt es incarcerierte Hernien ohne akutes Abdomen, die man nicht aufnehmen muss, und solche mit akutem Abdomen, die man aufnimmt, um eine allfällige Darmgangrän auszuschließen. Weshalb sollte man die R10.0 nicht mitkodieren können?

    Viele Grüße

    M2