Guten Morgen,
ich habe eine Frage an die Abrechnungsexperten hier: Wir haben im PEPP-Bereich Budgetverhandlungen abgeschlossen zum 01.07.2022 - also ab 01.07.2022 einen neuen PEPP-Entgeltwert... und somit auch neue Preise für KH-individuelle ZP's... Nun haben wir einen Fall, der in 06/2022 aufgenommen ist und in 07/2022 ein krankenhausindividuelles Zusatzentgelt ZP2022-26 erhalten hat. Wird dieses Zusatzentgelt nach Anlage 4 der PEPPPV mit dem vereinbarten Preis zum Aufnahmetag oder zum Tag der Gabe abgerechnet? meines Erachtens zählt bei KH-individuellen ZP's der Tag der Gabe - zumindest lege ich die Fußnote 3 so aus... Die Kasse verlangt aber die Abrechnung zum Preis am Aufnahmetag . Wer kann hier dazu Auskunft geben und mir ggf. mitteilen, wo ich entspr. Reglung nachlesen kann?
Vielen Dank schon mal
Gruß