krankenhausindividuelles Zusatzentgelt ZP2022

  • Guten Morgen,

    ich habe eine Frage an die Abrechnungsexperten hier: Wir haben im PEPP-Bereich Budgetverhandlungen abgeschlossen zum 01.07.2022 - also ab 01.07.2022 einen neuen PEPP-Entgeltwert... und somit auch neue Preise für KH-individuelle ZP's... Nun haben wir einen Fall, der in 06/2022 aufgenommen ist und in 07/2022 ein krankenhausindividuelles Zusatzentgelt ZP2022-26 erhalten hat. Wird dieses Zusatzentgelt nach Anlage 4 der PEPPPV mit dem vereinbarten Preis zum Aufnahmetag oder zum Tag der Gabe abgerechnet? meines Erachtens zählt bei KH-individuellen ZP's der Tag der Gabe - zumindest lege ich die Fußnote 3 so aus... Die Kasse verlangt aber die Abrechnung zum Preis am Aufnahmetag . Wer kann hier dazu Auskunft geben und mir ggf. mitteilen, wo ich entspr. Reglung nachlesen kann?

    Vielen Dank schon mal

    Gruß

  • Guten Morgen Bigkeiler,

    aus der Kombination der Vorgaben §10 PEPPV ("... Bei unterjähriger Genehmigung des Krankenhausbudgets gemäß...") und der bereits angeführten Fußnote 3 sehe ich Ihre Auffassung als korrekt an.

    MfG stei-di

  • Hallo zusammen,

    da bin ich gegenteiliger Auffassung:

    Gemäß § 10 Abs. 2 PEPPV sind zwar "die Berechnungstage für unbewertete PEPP nach den Anlagen 1b, 2b und 6b ab dem Tag des Wirksamwerdens der Budgetvereinbarung 2023 mit den neuen genehmigten krankenhausindividuellen Entgelten abzurechnen", nicht jedoch die krankenhausindividuellen Zusatzentgelte (Anlage 4). Damit richtet sich m. E. der Preis des ZP202x-xx nach dem Tag der Aufnahme. Fußnote 3 besagt, dass der für das Vorjahr individuell vereinbarte Preis (provisorisch) weiter zu erheben ist. Durch den Zahlbetragsausgleich wird dieser Preis dann später auf den für den Vereinbarungszeitraum vereinbarten Preis spitz ausgeglichen.

    Gruß

    Norbert Schmitt

  • ... so wie Norbert Schmitt geschrieben hat, ist es auch - ZP's gem. Anlage 4 sind mit dem Preis ab Aufnahmetag zu berechnen...

    Danke für Eure Bemühungen :)