Stationär in der PSY aber zwischenzeitlich OP notwendig

  • Hallo zusammen,

    wie wird es gehandhabt, wenn Patienten während eines Aufenthaltes in der Psychiatrie / Psychosomatik einer Prozedur (OP) unterzogen werden müssen, danach aber am selben Tag wieder zurückkommen.

    In zwei konkreten Fällen geht es zum einen um einen im Stationsgeschehen passierten Sturz mit Oberschenkelhalsfraktur und zum anderen um Schnittverletzungen während des Aufenthaltes im Rahmen einer F60.31

    Werden diese Patienten für diese wenigen Stunden im PEPP entlassen und neu im DRG aufgenommen? Oder werden die von den anderen Fachabteilungen erbrachten Leistungen mit den PSY- Aufenthalt kodiert.

    Danke für die Hilfe.

  • Hallo!

    Hier helfen die FPV § 4 und PEPPV §3 weiter.

    (4) 1Ist in einem Krankenhaus neben dem Entgeltbereich der DRG-Fallpauschalen einerseits noch ein Entgeltbereich nach der Bundespflegesatzverordnung (BPflV) oder für besondere Einrichtungen nach § 17b Absatz 1 Satz 10 KHG andererseits vorhanden, sind diese unterschiedlichen Entgeltbereiche im Falle von internen Verlegungen wie selbstständige Krankenhäuser zu behandeln. 2Für den Entgeltbereich der DRG-Fallpauschalen sind die Absätze 1 bis 3 entsprechend anzuwenden.

    (3) 1Unterliegt ein Krankenhaus neben dem Geltungsbereich der Bundespflegesatzverordnung auch dem Geltungsbereich des Krankenhausentgeltgesetzes, sind diese unterschiedlichen Geltungsbereiche im Falle von internen Verlegungen wie eigenständige Krankenhäuser zu behandeln. 2Für den Geltungsbereich der Bundespflegesatzverordnung sind die Absätze 1 und 2 entsprechend anzuwenden. 3Bei Verlegungen innerhalb eines Krankenhauses am selben Kalendertag aus dem Geltungsbereich der Bundespflegesatzverordnung in den Geltungsbereich des Krankenhausentgeltgesetzes ist abweichend von § 1 Absatz 3 der Verlegungstag von der verlegenden Abteilung nicht abrechnungsfähig.

    Viele Grüße

    SKOCH

  • Hallo,

    aus meiner Sicht ist das ein Graubereich. Eigentlich sind es Verbringungen, die beschrieben sind.

    Die somatische Leistung müsste in den psych. Fall einkodiert werden. Hier bringt sie aber nichts.

    Wir (psych. Fachkrankenhaus) haben mit einigen KK die Absprache, dass im Rahmen von Verbringungen erbrachte somatische Leistungen vom somatischen Haus separat abgerechnet werden können.

    Andere KK akzeptieren das nicht und wir müssen dem somatische Haus die Leistung bezahlen und bei uns kodieren.

    Das könnte sinngemäß auch für Verbringungen im eigenen Haus gelten.

    Viele Grüße - NV

  • Guten Morgen zusammen,

    grds. sehen die Kostenträger "auswärtige" Behandlungen unter 24 Stunden als Verbringung an, d. h. sie bezahlen die auswärtigen Kosten, können diese Diagnosen auch mitkodieren => bringt aber nichts. Im Fall mit den Schnittverletzungen kommen Sie aus der Geschichte nicht raus, der Frakturfall kann diskutiert werden. Sie kaufen hier ja nicht eine definierte Leistung ein, sondern geben die Behandlungshoheit und Verantwortung an das andere Krankenhaus (?) ab. Insofern handelt es sich hier im weitesten Sinne nicht mehr um "vom Krankenhaus veranlasste Leistungen Dritter." Auf dieser Basis gehen wir immer in die Gespräche mit den Kostenträgern, aber mal verliert man, mal gewinnen die anderen...

    MfG stei-di

  • Danke an alle für die Einschätzungen. Ich nehme mit, dass mein KH den Kontakt zu den Kassen suchen sollte um entsprechende Absprachen und Vereinbarungen zu treffen. Ein generelles "PEPP- Entlassen - im DRG aufnehmen - im DRG entlassen und erneut im PEPP aufnehmen" gibt es also nicht.

    Allen ein schönes Wochenende und ganz sicher bis bald. :saint: