Intensivmerkmal "Selbstgefährdung"

  • Hallo zusammen,

    kurze Frage: Ist es möglich, gleichzeitig die beiden Intensivmerkmale der "Selbstgefährdung" anzukreuzen? Früher war das bei kein Problem, jetzt gibt der MDK vor, dass es nicht plausibel ist?

    Akute Selbstgefährdung durch Suizidalität oder schwer selbstschädigendes Verhalten und
    Akute Selbstgefährdung durch fehlende Orientierung oder Realitätsverkennung (z.B. Stürze/Verletzungsgefahr ohne Fremdeinfluss oder durchgängige Nahrungsverweigerung
    bei Demenz)

    Gruß aus Köln

  • Wo kreuzt Ihr das an? Ist das ein Klinikeigenes Dokument?
    Dann macht ihr die Regeln für eure Dokumente selbst.

    Für mich schließen sich die beiden Merkmale auch nicht aus. Wieso sollen sie nicht beide gelten?

  • @Daniel-Buettner: Diese Angaben sind nicht selbstgemacht sondern sind Merkmale, die im OPS 9-61 explizit so genannt werden.

    Die Meinung des MD ist daher nicht nachvollziehbar: wäre eine solche "doppelte" akute Selbstgefährdung nicht von Bedeutung, würden sie im OPS-Katalog zusammengefasst aufgeführt werden. Da dies nicht der Fall ist, handelt es sich IMHO um zwei unterschiedliche Merkmale.

    Wäre vielleicht eine gute Frage für den FoKA?

    Schöne Grüße, Anyway

  • Also bei uns ist nach internen Diskussionen der Stand, dass wir finden, dass eigentlich immer nur eines der beiden Merkmale auftreten kann und nicht beide gemeinsam. Dazu gab es keine konkrete Anfrage des MD.

    Das obere Merkmal geben wir bei Patienten an, die z. B. depressiv und in diesem Rahmen suizidal sind oder ggf. bei schwer selbstverletzendem Verhalten im Rahmen einer Borderline Störung. Es geht uns in beiden Fällen darum, das die Patienten zielgerichtet diese Handlungen ausführen und dadurch selbstgefährdet sind.

    Das untere Merkmal vergeben wir bei Patienten, die z. B. auf Grund einer schweren Demenz oder auch Psychose so desorientiert oder realitätsverkennend sind, dass sie zu einer zielgerichteten, bewussten Selbstgefährdung wie oben nicht in der Lage sind, sondern eben dadurch gefährdet sind, dass sie stürzen; dass sie sich in freier Umgebung nicht zurechtfinden und z. B. vor ein Auto laufen würden oder eben die Nahrungsaufnahme verweigern.