Guten Tag zusammen,
ich bin auf der Seite des BSG über das Urteil vom 06.10.2022 gestolpert. Ich bin ein einfacher Internist und kein Rechtsexperte. Deshalb die Frage an die Experten hier:
Kann mir das mal jemand erklären? Welche Auswirkungen hat es konkret?
Aus meiner Sicht hat sich das KH frühzeitig an die entsprechenden Stellen gewandt (Am Montag, dem 28.1.2019 wurde in diesem Krankenhaus um 1:22 Uhr eine Patientin mit bulgarischer Staatsangehörigkeit unter der Diagnose einer benignen essentiellen Hypertonie mit Angabe einer hypertensiven Krise als Notfall stationär aufgenommen. Mit Fax von 2:01 Uhr desselben Tages beantragte die Klägerin die Übernahme der Kosten der stationären Behandlung bei der Beklagten)
Und wie soll / kann sich ein KH verhalten, um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben?
DANKE