Umsetzung der Kontextfaktoren - AOP insgesamt

  • Hallo,

    ein interessanter Fall.

    Pat mit Trimalleolarfraktur, kommt als Notfall. Erst Fixateur externe am Abend des Aufnahmetages, dann nach Abschwellen osteosynthetische Versorgung. Insgesamt 21 Tage Aufenthalt, innerhalb der OGVD. Keine Kontextfaktoren. (zumindest keine aus der Tabelle)

    Da es ja keine Regelung gibt, dass Notfälle von der Regelung ausgenommen sind, oder auch eine Kombination mehrerer eigentlich ambulant möglicher Eingriffe eine stationäre Behandlung begründet, könnte die KK hier doch die Rechnung abweisen, oder?

    Und eine medizinische Begründung anfordern, was eigentlich nur unnötige Mehrarbeit ist, da der Fall irgendwie für sich spricht.

    Dieses System ist so ein Unsinn.... <X

    Was einem sofort auffällt an den ICD Kontextfaktoren: Wo ist die T81.0, wo die T88.5, wo die Kreislaufkomplikation nach einem Eingriff? Alles Dinge die dazu führen, das ein Fall eben nicht als AOP abgerechnet wird, sondern stationär wird.

    20 Jahre mache ich das jetzt, und so einen Mist wie jetzt gab es irgendwie noch nie... :cursing:

    stellv. Leitung Medizincontrolling
    Fachwirt Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)
    MDA

  • Hallo, eine aktuelle Rechnungsabweisung

    in dem vorliegenden Fall handelt es sich um eine ambulant durchführbare Leistung. Im Sinne des neuen AOP-Katalogs sind solche Leistungen nur vollstationär abrechenbar, wenn bei Aufnahme mindestens ein Kontextfaktor erfüllt ist. Dies ist hier nicht der Fall. Wir bitten Sie daher, die Leistung als ambulante OP abzurechnen.

    Es handelte sich nicht um eine AOP-Ziffer, sondern um eine (grds. auch) ambulant durchführbare Leistung (z.B. ÖGD oder CT). Es ist also auch nicht als ambulante OP (= AOP!?) nach §115b SGB V abrechenbar, da es gar keine Ziffern dafür gibt, auch nicht über die KV, da keine KV-Ermächtigung vorliegt.

    Ich freue mich schon auf die R10.4 ohne Kontextfaktoren, drei Tage Verweildauer, nur CT als OPS und dann die Ablehnung. Ist ja eine ambulante Leistung im Sinne des Kataloges.....

    R50.9 postoperativ nach einer AOP (früher Kat.2) wurde auch nicht anerkannt, 5 Tage VWD

    Gruß

    zakspeed

  • Ein liebes Hallo,

    … auch die ICD`s im Bereich D66, D67....

    operiert man tatsächlich Bluter ambulant? Ich bin Kodierer, kein Arzt, aber das könnte ja doch schon brenzlig werden oder?

    Ich weiß von einer KK, die eine stationär durchgeführte elektive OP bei einem Patienten mit Faktor - VIII- Mangel zurückgewiesen hat, mit der Begründung...kein Kontextfaktor.

  • in dem vorliegenden Fall handelt es sich um eine ambulant durchführbare Leistung. Im Sinne des neuen AOP-Katalogs sind solche Leistungen nur vollstationär abrechenbar, wenn bei Aufnahme mindestens ein Kontextfaktor erfüllt ist. Dies ist hier nicht der Fall. Wir bitten Sie daher, die Leistung als ambulante OP abzurechnen.

    Das kann man so nicht einfach im Raum stehen lassen, weil es einfach nicht stimmt.
    Das Gesetz schreibt, dass auch fallindividuell eine stationäre Durchführung begründet sein kann. Somit muss eben nicht zwingend ein ausgewiesener Kontextfaktor vorliegen.

  • Hallo zusammen,

    Die DKG hat doch die Kontextfaktoren und den ganzen AOP Vertrag massgeblich mit bestimmt. Ein gesetzlicher Murks war es diesmal nicht. Über die konkrete Auswahl einiger Diagnosen kann man sich als Praktiker wirklich nur wundern.

    Wenn kein normierter Kontextfaktor vorliegt kann stattdessen eine fallindividuelle Darstellung zur Begründung erfolgen. Aber: Diese Begründung muss eben schon mit der Rechnung ausformuliert und geliefert werden. Das sollte in den wenigen Ausnahmefällen auch möglich sein.

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

  • Hallo zusammen,

    Die DKG hat doch die Kontextfaktoren und den ganzen AOP Vertrag massgeblich mit bestimmt. Ein gesetzlicher Murks war es diesmal nicht. Über die konkrete Auswahl einiger Diagnosen kann man sich als Praktiker wirklich nur wundern.

    Wenn kein normierter Kontextfaktor vorliegt kann stattdessen eine fallindividuelle Darstellung zur Begründung erfolgen. Aber: Diese Begründung muss eben schon mit der Rechnung ausformuliert und geliefert werden. Das sollte in den wenigen Ausnahmefällen auch möglich sein.

    Ich kann aus der Praxis sagen, dass es eben nicht bei Ausnahmefällen bleibt.
    Die Mediziner lassen sich die hanebüchensten Ideen einfallen warum sie weiterhin stationär tätig werden (wollen).
    Wir haben intern eine Übergangszeit von 6 Wochen festgelegt, in denen wir deren Begründungen exakt so per MBeg huckepack an der Abrechnung mitsenden und evalulieren ab der 2. Aprilwoche was funktioniert hat und was nicht.


    Ein paar Beispiel:
    Multimorbide 74-jähriger Patientin | wurde aber weder gebarthelt, noch liegt ein Pflegegrad vor...
    • Die Patientin hat ein ausgeprägtes Sicherheitsbedürfnis | das wird der Kostenträger nicht einfach schlucken
    • Patientin ist motorisch und kognitiv sehr stark eingeschränkt | lässt sich aber in der Pflegedokumentation so nicht ersehen...


    Die Mediziner haben stellenweise Angst ihre Weiterbildungsbefugnisse zu verlieren. Dabei besteht die Gefahr nicht. Der 115b/f-Fall ist ja eine stationsersetzende Leistung und gehört damit in das Zahlenwerk für die Landesärztekammer dazu!

    Der Jurist der Deutsche Gesellschaft für HNO-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie hat kürzlich verlauten lassen, dass er aus juristischer Sicht eine ambulante Erbringung von Tonsillektomien und Nasenseptumdeviationen kritisch gegenüber steht...

  • Hallo Herr Buettner,

    Das ist wirklich ein großes Problem, dass einige Ärzte und Verbandsvertreter ( hier: Juristen) grundsätzlich keine weitere Ambulantisierung wollen und dies mit fadenscheinigen Pseudoargumenten begründen möchten. Viele Ärzte scheinen immer noch der Meinung zu sein, sie müssten irgendwelche Sachen nur aufschreiben, dann sei alles gut. Noch schlimmer wäre aber, wenn sie sich die Sachverhalte nur ausdenken, ohne zu dokumentieren 😉

    Ich stimme Ihnen zu, dass die 3 von Ihnen genannten Beispiele wahrscheinlich mit einer ambulanten Abrechnung enden werden. Und dann muss man die Kolleg*innen oder Abteilungen nach ein paar Wochen mit den Ergebnissen vertraut machen. Von daher finde ich Ihren Ansatz gut.

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

  • Guten Morgen,

    welche argumentative Bedeutung hat denn aktuell noch die Einstufung des Patienten in ASA III?

    Aktueller Fall - Leistenhernie, offen - chirurgisch versorgt. Keine andere Begründung über die Kontextfaktoren.

    Viele Grüße

    Stephan Wegmann

  • Guten Morgen,

    welche argumentative Bedeutung hat denn aktuell noch die Einstufung des Patienten in ASA III?

    Aktueller Fall - Leistenhernie, offen - chirurgisch versorgt. Keine andere Begründung über die Kontextfaktoren.

    Viele Grüße

    Stephan Wegmann

    Hallo,

    eigentlich keine.

    Auch interessant: eine irreponible LH ist auch kein Grund für stationär. Gangrän muss mindestens vorliegen.

    Eine K80.00 mit Lap CHE ist ach kein Grund für stationär.

    stellv. Leitung Medizincontrolling
    Fachwirt Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)
    MDA