Endobronchiale Blutung - Blutstillung per Bronchoskopie mit Adrenalinspülung

  • Guten Morgen alle zusammen,

    wir haben einen Patienten mit folgendem Befund:

    [...]Die Beatmungstherapie wurde erschwert, durch rezidivierende endobronchiale Blutung ( Blutung aus dem rechten Unterlappen). Als Ursache für die endobronchiale Blutung sahen wir die vulnerable Schleimhaut sowie die notwendige duale Plättchenhemmung bei Z. n. endovaskulärer Versorgung der pAVK [...]"

    Therapie Bronchoskopie:

    "[...]Bronchoskopie: Blutung aus einer Katheteraustrittsstelle im rechten UL -> Spülung mit verdünntem Adrenalin 1mg:100ml -> Blutung steht[...]"

    erneute ronchoskopie 4 Tage später:

    [...] Heute früh Beatmungsprobleme, Kanüle undicht, Magensonde mit Luft gefüllt, SpO2 Abfall, offensichtlich ist die gestern neu gelegte TK disloziertà Bronchoskopieà TK endet vor die Tracheostoma-öffnungà Vorschieben über Bronchoskop bis 2 cm vor Bifurkation und Fixation, Aus re. Bronchialsystem wieder blutig abgesaugt bei geringer Blutung aus dem bekannten Stelle in re. UL.à erneute Spülung mit verdünntes Adrenalin 1mg auf 100 ml, am Ende der Untersuchung kein aktiver Blutung mehr. [...]"


    Kann dieses Verfahren mit dem OPS 5-339.a kodiert werden? Wir sind uns sehr unsicher, da es sich um einen beatmeten Patienten handelt und dieser OPS triggert kommt es zu einem Erlösunterschied von 6000€ 8| .

    Viele Grüße

  • Admin 24. März 2023 um 09:59

    Hat den Titel des Themas von „Endobronchilae Blutung - Blutstillung per Bronchoskopie mit Adrenalinspülung“ zu „Endobronchiale Blutung - Blutstillung per Bronchoskopie mit Adrenalinspülung“ geändert.
  • Hallo,

    der Kode 5-339.a wurde als Reaktion auf die KDE 493 und 571 und die entsprechenden Schlichtungsprüche auf meinen Antrag hin in den OPS aufgenommen, da die "operative" endoskopische Blutstillung bis dahin tatsächlich nicht mit dem OPS abbildbar war. Eine lokale Spülung mit einer adrenalinhaltigen Lösung ist jedoch nicht als operative Maßnahme zu klassifizieren und gemäß Schlichtungsspruch zur KDE 493 Bestandteil der diagnostischen Bronchoskopie (1-620 ff.).

    Mit 5-339.a kann eine bronchoskopische Blutstillung nur kodiert werden, wenn eine Unterspritzung mit Adrenalinlösung oder die Einlage von (resorbierbaren) Hämostyptika erfolgt.

    Begnügen Sie sich daher mit 1-620 !

    Beste Grüße aus Berlin!

    Dr. Rolf Bartkowski
    Arzt f. Chirurgie, Med. Informatik
    Berlin

  • Guten Tag zusammen,

    wie verhält es sich denn, wenn während einer Bronchoskopie nach mehrfachen Biopsien aus einem Tumor zum stillen der Nachblutung eine APC-Therapie durchgeführt wurde?

    Der "Aufwand" ist ja größer als eine Spülung mit Adrenalin oder die Einlage von resorbierbaren Substanzen.

    Oder würden Sie die Blutstillung auch unter der 1-620 inkludiert sehen?

    Liebe Grüße

    BoB77

  • Hallo,

    die bronchoskopische Argon-Plasma-Koagulation, die Sie vermutlich mit der Abkürzung APC gemeint haben, stellt eine "Destruktion von erkranktem Gewebe eines Bronchus" dar und ist mit 5-320.0 zusätzlich zur Biopsie und Bronchoskopie zu kodieren.

    Für die Injektion von blutstillenden Medikamenten, Fibrinklebung und Einlage resorbierbarer Hämostyptika ist seit 2022 der von mir vorgeschlagene Kode 5-339.a verwendbar, während Spülungen / Betupfungen mit Adrenalin im Kode der Biopsie (1-430) enthalten sind.

    Der Schlichtungsspruch vom 06.10.2020 (siehe DKR 1006u) ist völlig veraltet, da der Kode 5-339.a zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht existiert hat. Leider haben die Autoren der DKR bisher keine Aktualisierungen oder Kommentierungen vorgenommen. Die Entscheidung, dass die Einlage eines resorbierbaren Hämostyptikums nicht zu kodieren sei, ist jedoch ab 2022 nicht mehr zu vertreten, da sich die zu schlichtende Frage auf die Kodierung eines früheren Falles bezogen hat.

    Beste Grüße

    Dr. Rolf Bartkowski
    Arzt f. Chirurgie, Med. Informatik
    Berlin

  • Hallo Rolf,

    aber der OPS-Kode 5-339.a ist definiert als selbständiger Eingriff. Und eine Blutstillung bei einer Bronchoskopie ist doch kein selbständiger Eingriff - oder habe ich was übersehen?

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Erwin,

    die Beschränkung auf "selbständige Eingriffe" betrifft nur 5-339.a, nicht jedoch 5-320.0.

    Aber danke für den Hinweis, im Rahmen einer Biopsie ist 5-339.a nicht anwendbar, sondern erst wenn es zu einer Nachblutung gekommen ist.

    Dr. Rolf Bartkowski
    Arzt f. Chirurgie, Med. Informatik
    Berlin