Unterlagenversand im Erörterungsverfahren

  • Hallo zusammen,

    ich habe mich bereits im Forum zum Thema Unterlagenversand im EV umgeschaut und wollte mich umhören, ob es bereits neue Erfahrungswerte gibt.

    Wir plädieren bei allen Kassen auf den neu gefassten § 17c Abs. 2 KHG und bekommen stets die gleiche Antwort: "Das ist Zukunftsmusik".

    Viele Kassen möchten von der Verpflichtung des MD nichts gehört haben.

    Wann wird der Paragraph in eine neue Version der PrüfVV übernommen?

    Gibt es Erfahrungswerte, wenn man den Kassen lediglich die Quittung über den Unterlageneingang im LE-Portal zur Verfügung stellt?

    Wir tun uns schwer die diversen Anbieter und Wege des Unterlagenversands so hinzunehmen, wenn es ein Gesetzt mit Wirkung zum 01.01.2023 gibt.

  • Guten Tag MedCo123,

    die Situation ist für alle Beteiligten derzeit unbefriedigend würde ich sagen. Die Kliniken sind nach Wortlaut des Gesetzes eigentlich raus aus der Verantwortung. Die Krankenkassen benötigen jedoch die Unterlagen zur Durchführung eines sinnvollen Erörterungsverfahrens. Der MD ruht derzeit noch.

    Sicherlich nicht schön, aber derzeit schwer zu ändern. Es bleibt zu hoffen, dass zeitnah eine Lösung dafür auf den Weg gebracht wird.

    Viele Grüße

    Stratego

  • Guten Tag,

    die Argumentation lautet: es gibt noch keinen standardisierten Weg zwischen MD und Kassen.

    Den gibt es aber zwischen Kassen und KHs auch nicht. Also warum fordern die Kassen vom MD nicht das was, sie von den Häusern seit 2022 fordern. Ein Schelm wer sich was dabei denkt.....

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Nach meinem Verständnis greift die neue Regelung erst für Fälle mit Aufnahme ab 1. Januar 2023.
    Deshalb habe ich mich bisher nicht getraut einem Kostenträger zu sagen er solle sich die Akte beim MD anfordern.

    E_Horndasch: Die Argumentation ist aber auch total haltlos. Zu wie vielen Lösungen wie unter rechtlichem Zwang gezwungen werden ist ja kaum alles aufzuzählen. Und gesetzliche Krankenversicherungen meinen aus ihren Pflichten mit so einem Argument zu entfliehen? Würde ja gerne mal von Comedy Central wegschalten ;)

  • Guten Morgen,

    der MD Nordrhein stellt nun im LE-Portal für alle Patientinnen, die im Dissens geblieben sind eine neue Unterlagenanforderung "Dissensunterlagen" ein. Dort sollen dann alle Unterlagen der Patientinnen noch einmal eingestellt werden, da die Kassen rechtverbindlich nur solche Unterlagen annehmen und anerkennen müssen, die ihnen durch den MD zugehen.

    Das alles dreht sich wohlgemerkt nur um Präklusionsachverhalte. Hier wird ein enormer Aufwand für den inzwischen m.E. kaum noch auftretenden Fall (UKD: 15.000 Prüfungen kein einziger Fall) betrieben, dass es irgendwie zum Vortrag einer fristverletzenden Nachlieferung kommt.

    Dennoch könnten Kassen, die nicht kooperativ agieren, im Erörterungsverfahren immer darauf bestehen, dass die UL vom MD kommen. Wenn dann dort nicht innerhalb einer Frist geliefert wurde, die viel kürzer als die Fristen im Erörterungsverfahren ist, könnte die Kasse sich weigern, die UL anzunehmen. Das ist alles so absurd.

    Gruß

    merguet

  • Hallo,

    Ich hätte da mal eine Frage an die Juristen und Datenschützer hier im Forum. In der aktuellen Version des KHG steht ja drin, dass die Unterlagen direkt vom medizinischen Dienst kommen müssen. DÜRFEN die Krankenhäuser überhaupt patientenbezogene Daten, die sie bereits an den medizinischen Dienst übermittelt haben, nochmals an die Krankenkassen übermitteln? Ist dieses Vorgehen vom KHG gedeckt?

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Der Gesetzestext ist eindeutig, die KH sind raus. Anders geregelt ist ja strenggenommen nur der Übermittlungsweg der Unterlagen. Es ist diesmal eindeutig das Problem von GKV und MD im Binnenverhältnis, aber gesetzliche Regelungen sind nun mal umzusetzen. Im Moment scheint die DKG da aber kein Problem zu sehen, denn eine Warnung z.B. wegen datenschutzrechtlicher Bedenken liegt mir nicht vor. Wahrscheinlich wird es auch Meinungen geben, die Bedenken sehen. Ich rate zu einem pragmatischen Vorgehen: wenn die Kassen freundlich sind, ist ein kooperatives Verhalten sinnvoll. Wenn man sich auf Gesetze beruft gilt dies auch für die Unterlagen.

  • Hallo,

    ich sehe es genau wie Bernd F und teile auch die datenschutzrechtlichen Bedenken von Herrn Horndasch.

    Desweiteren verstehe ich auch nicht, warum sich die Kostenträger dem Risiko aussetzen, vom KHS neue Unterlagen zugeschickt zu bekommen, die mehr Informationen beinhalten können, als dem MD vorgelegen haben.

    Sehr merkwürdig: Sobald etwas digital laufen soll, geht es in Deutschland nur mit Umwegen im Schneckentempo…

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

  • Guten Morgen zusammen,

    ich denke die Kassen wären froh, wenn die Bereitstellung der Unterlagen nach dem Gesetz überhaupt klappen würden - unabhängig ob nun vom MD oder erstmal noch vom Krankenhaus. Allen Beteiligten sollte doch daran gelegen sein ein ordnungsgemäßes und zielgerichtetes Erörterungsverfahren durchzuführen.

    Dabei sind die Kassen derzeit aber die Leidtragenden, da ihnen die Unterlagen schlimmstenfalls gar nicht vorliegen.

    Viele Grüße

    Stratego

  • hallo Stratego,

    wieso sind die Kassen die "Leidtragenden" ?

    Wenn das KH keine Unterlagen bereitstellt, ist das EV beendet und die Kasse kann verrechnen.

    Liebe Grüße aus Sachsen
    D. Zierold

  • Guten Tag Herr Zierold,

    das lese ich so aus der PrüfvV nicht heraus. Das EV ist durchzuführen - mit oder ohne Unterlagen. Die Frage ist, ob ggf. nicht angelieferte Unterlagen dann im folgenden Klageverfahren ausgeschlossen sind. Aber eine Aufrechnungsmöglichkeit sehe ich hier nicht. Diese liegt lediglich beim Nicht-Bestreiten, Einigungen oder Urteilen vor.

    Aus meiner Sicht sind die Kassen immer daran interessiert den Fall im EV zu klären. Dazu sind die Unterlagen jedoch zwingend notwendig.

    Viele Grüße

    Stratego