Hallo zusammen,
ich habe mich bereits im Forum zum Thema Unterlagenversand im EV umgeschaut und wollte mich umhören, ob es bereits neue Erfahrungswerte gibt.
Wir plädieren bei allen Kassen auf den neu gefassten § 17c Abs. 2 KHG und bekommen stets die gleiche Antwort: "Das ist Zukunftsmusik".
Viele Kassen möchten von der Verpflichtung des MD nichts gehört haben.
Wann wird der Paragraph in eine neue Version der PrüfVV übernommen?
Gibt es Erfahrungswerte, wenn man den Kassen lediglich die Quittung über den Unterlageneingang im LE-Portal zur Verfügung stellt?
Wir tun uns schwer die diversen Anbieter und Wege des Unterlagenversands so hinzunehmen, wenn es ein Gesetzt mit Wirkung zum 01.01.2023 gibt.