Kürzung der Verweildauer unter ORBIS EOFM

  • Guten Morgen in das Forum,

    für die praktische Umsetzung von Verweildauerkürzung unter ORBIS EOFM würde mich das Vorgehen in anderen Orbis-Häusern interessieren:

    Wir prüfen bei uns im Rahmen des Kodierabschlusses proaktiv die Verweildauer und die Behandlungsdokumentation im Hinblick auf mögliche MD-Überprüfungen. Oftmals wird der erste Behandlungstag dann im Rückblick als höchst kritisch eingeschätzt, dieser hätte dann auch prästationär erbracht werden können. Man könnte dann über die Fallkorrektur einen derartigen Aufenthalt "hinbiegen", aus den unterschiedlichsten Gründen möchten wir aber den tatsächlichen Aufenthalt im KIS beibehalten. Bislang haben wir dann im Abrechnungsfall die entsprechende Anzahl der nicht zu berücksichtigenden Tagen im EOFM eingestellt (Ende Abrechnungszeitraum). Diese Tage werden dann in der Rechnung folgerichtig als ToB (Tage ohne Berechnung) ausgewiesen und der uGVD-Abschlag erzeugt. Bis hierhin alles ok, aber dann kommt der MD und stellt auch wieder folgerichtig fest, dass der erste Tag medizinisch nicht gerechtfertigt sei, unsere Rechnungskürzung (Verweildauerreduzierung zum Ende) nimmt er nicht zur Kenntnis, er bewertet ja nur die medizinische Notwendigkeit der Behandlungstage. Technisch ist mir aber kein Kniff bekannt, wie eine Rechnungskürzung am Behandlungsbeginn erzeugt werden kann.

    Kann mir die gesammelte Intelligenz der ORBIS-Nutzer aus diesem Dilemma heraushelfen oder gibt es technisch gar keine andere Möglichkeit??

    Vielen Dank im Voraus

    MfG stei-di

  • Guten Morgen stei-di,

    das ist aber kein Orbis-Problem, sondern eher ein Problem der prüfenden Kasse. Wenn diese nicht erkennt, dass der Abschlag UGVD bereits enthalten ist und auf UGVD prüft -> stimmen Sie dem Gutachten zu, und dann keine Rechnungsminderung nach MD, also Aufwandspauschale berechnen. Solche Beschäftigungstherapie sollte nicht belohnt werden.

    Ansonsten würde ich genauso vorgehen wie Sie.

    Gruß

    zakspeed

  • Hallo zakspeed,

    das beruhigt mich dann aber doch :) .

    Einzig Bauchschmerzen bereitet mir die Datumsangabe bei den ToB´s, hier wird der "Rechnungskürzungstag" ausgewiesen und gerade nicht der eigentlich zu kürzende Aufnahmetag. Ist meiner Meinung nach aber nur ein kosmetisches Problem (hoffe ich), der uGVD-Abschlag wird korrekt ermittelt.

    MfG stei-die

  • Guten Morgen stei-di,

    tritt dann nicht das Problem auf, dass die KK aufgrund des Gutachtens einen negativen Leistungsentscheid verschickt (Prüfquote)?

    Gruß

    Zwart

  • Guten Tag Zwart,

    im §301-Datensatz der Rechnung ist ein Datenfeld für die ToB enthalten, hier wird allein die Anzahl der nicht berechneten Behandlungstage ausgewiesen. Der MD hat uns jetzt unabhängig von den bereits übermittelten ToB den Aufnahmetag weggekürzt, so dass wir zum Schluss zwei gekürzte Tage haben und damit dann (unglücklicherweise) den Wechsel in eine Tages-DRG. Problematisch wird allein die Kommunikation an den Kostenträger, das und welcher der Behandlungstage denn nun "unser" ToB ist. Wie immer im Leben: Kommunikation ist alles...

    MfG stei-di

  • Guten Morgen,

    sie kürzen im Vorfeld bereits Behandlungstage. Der MD streicht Ihnen im Nachgang ebenfalls Behandlungstage...Ist es nicht wirtschaftlicher die VWD Problematik anders anzugehen?

    Gruß Attila

  • Guten Morgen,

    im EOFM gibt es keine Möglichkeit die Tage der gewünschten Kürzung zu erfassen. Man kann nur "von hinten" die Verweildauer kürzen, aber nicht konkret auswählen Datum xx.yy.zz ist der ToB.

    Das Vorgehen wie oben ausgeführt bietet sich vielleicht bei oGVD-Tagen an, um dort den "ungerechtfertigten" Zuschlag von vornerein nicht zu berechnen und der Kasse ggf. den Prüfgegenstand zu rauben. Für uGVD sehe ich es kritisch, da die Prüfung ja immernoch auf primäre FB erfolgen kann und man im Grunde nichts gewinnt. Trotzdem eine Prüfung und ggf. sogar den ganzen Fall gestrichen, dazu noch Prüfquote und der ganze andere anhängende "Quatsch".

    Wenn allerdings im oben geschilderten Fall auf uGVD geprüft wurde, dann müsste es ja ein "positives" Gutachten sein. Verzwickt.

    Freundliche Grüße aus Sachsen

    Cyre

  • Hallo,

    zudem können Sie das Problem bekommen, wenn Sie TOB machen, dass die Kassen die Berechnung der Pflegetage nicht akzeptiert.

    Quasi wenn schon vor Rechnungsstellung klar ist dass der Tag nicht korrekt abgerechnet wurde, sollte man auch den Pflegetag nicht berechnen. Das führt dann dazu, dass die Kassen die Rechnungen ablehnen und Sie ggf. nicht den Fall ohne Pflegetag erstellen können. Weiß nicht ob Orbis das kann, am sichersten ist es die Tag inkl. Pflegetag zu streichen.

    MfG
    Ductus
    Die Welt ist global, das Denken lokal

  • Hallo,

    man kann bei der Kürzung der Tage anwählen, ob das Pflegeentgelt mit gekürzt werden soll oder nicht, also technisch ist es möglich.

    Liebe Grüße

    Cyre

  • Guten Morgen,

    sie kürzen im Vorfeld bereits Behandlungstage. Der MD streicht Ihnen im Nachgang ebenfalls Behandlungstage...Ist es nicht wirtschaftlicher die VWD Problematik anders anzugehen?

    Gruß Attila

    Ich sehe das auch hoch problematisch.
    Wir haben es jetzt zum 2. Mal und mit viel Aufwand auf die 5% Prüfquote geschafft. Aber nicht mit diesem Mittel.

    Wir geben keinen Tag ab, egal wie sinnlos er war.

    Wir sind das aber an der Basis angegangen. Prä-OP-Tage sind vorher zu begründen. Ich mache das nicht mehr mit, dass jemand bei 30 Minuten Anfahrt schon die Nacht vor der OP im Krankenhaus verbringen möchte. Wer das möchte kann die "Hotelübernachtung" bezahlen. Wir sind günstiger als jedes Hotel, zwar sind wir sauberer, aber der Roomservice lässt echt zu wünschen übrig.

    Wir haben im Klinikverbund Hessen und im CLINOTEL-Verbund die Erfahrung gemacht, dass die Kostenträger trotzdem ihre 5 oder 10% Prüfungen nahezu komplett ausreizen.

    stei-di Ihr verliert am Ende die selbst abgezogenen Tage und unterwerft 10 andere % der Fälle eurem Prüfungsrisiko.
    Das ist sicher nicht ökonomisch und auch nicht im Sinne des Erfinders.

    Wir lassen selbst Tage mit sozialer Indikation in den Fällen drin, lassen sie vom MD streichen und gehen dann mit den Kostenträgern in den Dialog den Schaden zu teilen. Da sind meistens noch 50% zu holen.

  • Hallo zusammen,

    ich denke man darf hier nicht alle Kliniken gleichstellen, es gibt Kliniken da kannst du dir noch so den Mund fusselig reden, da ändert sich nichts, daher kann eine Bereinigung Sinn machen. Natürlich ist er immer besser die Tage erst überhaupt nicht entstehen zu lassen.

    Ist auch immer eine Sache wie es in einer Klinik umsetzbar ist und wie stark die Klinikleitung diese Themen umsetzt.

    Denn alleine möchte ich das nicht entscheiden wollen, da wird man schneller vom Pferd runtergeschossen als einem lieb ist :)

    Cyre, wenn es technisch machbar ist, können Sie das wohl auch so vornehmen, warum ein Elend abrechnen, wenn es schon klar als Elend erkennbar ist. Anwaltlich haben wir das auch klären lassen, gibt es kein Problem.

    MfG
    Ductus
    Die Welt ist global, das Denken lokal

    Einmal editiert, zuletzt von Ductus (8. Mai 2023 um 16:39)