AOP Lumbalpunktion

  • Hallo, liebes Forum,

    wir sind eine Neurologische Fachklinik und haben bisher recht viele Fälle zur Diagnostik von den Fachärzten bekommen, sei es zur Abklärung von Demenz, MS, Neuroborreliose u.ä. Dabei wird meist auch (nicht nur) eine Lumbalpunktion (LP) durchgeführt, um Liquor für das Labor zu bekommen und die Aufnahmen wurden bisher mit 1 Tag VWD bei den MD Prüfungen akzeptiert. Meist ist der Auftrag allgemein formuliert mit Verdacht auf..., manchmal steht auch explizit LP auf dem Einweisungsschein. Es gab in den letzten Jahren immer mal wieder Gesprächsbedarf, ob die LP für 1 Tag stationär durchgeführt werden kann, es wurde aber im Ergebnis immer gestattet. Nun ist die LP auf die Liste der AOP aufgenommen worden. Das bedeutet, dass wir ab 1.4. nun Ablehnungen bekommen, sobald wir eine LP kodieren. Die Kontextfaktoren helfen da nur selten weiter.

    Ich habe nun viel gelesen, bin aber in diesem Thema nicht wirklich fit. Daher möchte ich hier einige Fragen stellen:

    Wenn unsere Ärzte der Auffassung sind, dass die stationäre Aufnahme ohne Kontextfaktoren nur für die LP ok ist, müssen sie eine Begründung schreiben, wir übermitteln dann die Z76.8 und die Begründung des Arztes. Nun ist es ja nicht immer gleich klar, ob eine LP gemacht wird, es gibt ja durchaus auch die Fälle, wo der Krankenhausarzt während des Aufenthaltes die Indikation für eine LP stellt und vor allem es werden ja noch andere Untersuchungen, bspw. ein CT durchgeführt. Es kann ja nicht das Ergebnis sein, dass der Arzt zum Patienten sagt, sie sollten eigentlich jetzt auch noch punktiert werden, aber da sie keine Kontextfaktoren haben, soll das mal ihr niedergelassener Neurologe machen. Vom Grundsatz müssten wir aber die Diagnostik dann teilen, in einen stationären Fall ohne LP und dann ambulant nur die LP. Oder soll man den Pat. entlassen, ambulant punktieren und wieder aufnehmen. Dies fordert ja nahezu dazu heraus, die LP beim Kodieren zu vergessen, damit es keinen Ärger gibt. Das soll auf keinen Fall die Lösung sein.

    Falls wir die LP ambulant abrechnen wollen ergeben sich weitere Fragen:

    Ich melde die LP mit dem Formular der DKG an die GKV, an alle Kassen, die Landesverbände haben, die KV und an einen Zulassungsausschuss. In dem Formular kreuze ich dann die LP an und fülle die restlichen Angaben zum Krankenhaus aus. Das wäre eine Sache von 2 Minuten und kommt mir irgendwie merkwürdig vor, da so unkompliziert. Da gibt es doch bestimmt noch mehr zu tun, irgendein QM Verfahren oder oder oder

    Zukünftig benötige ich dafür eine Überweisung und keine Einweisung mehr ?

    Was mache ich mit der teuren Laborleistung, die teilweise 300 € oder mehr kostet, stellt der niedergelassenen Kolleg parallel eine Überweisung für das Labor mit aus oder muss ich da selbst als Krankenhaus noch irgendwo um eine Art "Labor-Überweisungsermächtigung" kümmern.

    Was mache ich eigentlich mit den ganzen anderen Untersuchungen VEP, SEP,CT, EEG, o.ä. die zu einer ordentlichen Diagnostik gehören würden, kann ich die dann alle auch mit EBM Ziffern zusätzlich abrechnen oder brauche da wieder eine komplette Ambulanzermächtigung? Oder geht das gar nicht, sind grundsätzlich nur die im AOP aufgeführten EBM Ziffern möglich ?

    Zum Schluss, wie rechne ich das denn ab, wenn ich keine Ambulanz am Krankenhaus habe. Kann ich eine Papierrechnung schicken oder gibt es da auch Vorgaben, DTA ? zertifizierte Abrechnungesoftware ? Und wer bekommt überhaupt die Rechnung, die KV oder die Kasse.

    Denken Sie bitte nicht, ich hätte nicht schon bei der KV angerufen oder bei der Kasse angefragt, auch dort weiss man auf Anhieb keine Antworten. Da gibt es Verweise auf Einzelpersonen, die teilweise in Mutterschutz oder Urlaub sind oder man versichert sich zu kümmern und sich zu melden. Ich vertraue jetzt den erfahrenen Praktikern aus dem Forum, vielleicht gibt es Kollegen oder Kolleginnen, die weiterhelfen können und es wird sicherlich auch weitere Leidensgenossen geben, die gerne mitlesen.

    Herzliche Grüße

    Neuroline

  • Hallo Neuroline,

    Sie können die LP als AOP abrechnen, ggf. auch mit Überwachung nach der LP. Die anderen durchgeführten Maßnahmen klingen für mich auf den ersten Blick alle als ambulant durchführbar. Warum muss z.B. das CT oder das EEG stationär sein? Entweder Sie besorgen sich eine ambulante Ermächtigung und wenn Sie die nicht bekommen, weil die ambulante Versorgung quantitativ ausreichend ist, dann sollten Sie sich gut überlegen, ob Sie diese Leistungen auch in Zukunft zum Nulltarif anbieten wollen (was übrigens nach der Berufsordnung nicht erlaubt ist). Die Rechnung für die AOP geht an die Kasse.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo,

    weder Überweisung noch Einweisung sind zwingend notwendig. Neben der Hauptleistung (AOP) haben Sie Durchgriff auf den EBM. Laborleistungen können Sie abrechnen (erbringen) oder per Überweisung anfordern (veranlassen).

    Nehmen Sie den AOP-Vertrag zur Hand und von der DKG gibt es ein Buch mit Materialien. Der Großteil Ihrer Fragen dürfte dort - mit Beispielen zur Abrechnung - erläutert sein.

    Viel Erfolg!