PPP RL Einstufungen ab 2024 / Intensiv

  • Hallo Forum,

    die Eingruppierungsempfehlungen (Vorabversion) ab 1.1.24 sehen vor, dass "Psychisch Kranke, manifest selbstgefährdet, fremdgefährdend, somatisch vitalgefährdet..."

    in die Behandlungsbereiche A2 / S2 / G2 einzustufen sind.

    Wir fragen uns jetzt, ob wirklich nur die 3 genannten Intensivmerkmale gemeint sind oder ob jeder Tag mit mind. einem (beliebigen) Intensivmerkmal in der PPP RL als A2 / S2 / G2 gewertet wird.

    Gibt es eine Chance, dass die endgültige Fassung das klarstellt und evtl. sogar noch vor dem 1.1.24 erscheinen wird?

    Viele Grüße - NV

  • Hallo NV,

    schaut man einmal in den S-Bereich, so gilt die Einstufung dort für "Alkohol-, Medikamenten- und Drogenabhängige...". Daraus wird für mich deutlich, dass es sich hier um eine "oder"-Bestimmung handeln muss. Der Verweis auf die entsprechenden OPS-Kodes ist zusätzlich ein Hinweis darauf, dass die dort aufgeführten Bestimmungen gelten und damit ein beliebiges Intensivmerkmal für die Einstufung notwendig ist.

    Schöne Grüße, Anyway

  • Hallo Zusammen,

    also wir haben das für uns bisher so verstanden wie NuxVomica das beschrieben hat, dass nur bei Vorliegen mindestens eines der vier Merkmale "Akute Selbstgefährdung durch Suizidalität oder schwer selbstschädigendes Verhalten", "Akute Fremdgefährdung", "Akute Selbstgefährdung durch fehlende Orientierung oder Realitätsverkennung (z. B. Stürze/Verletzungsgefahr ohne Fremdeinfluss oder durchgängige Nahrungsverweigerung bei Demenz)" oder "Vitalgefährdung durch somatische Komplikationen" die Patient*innen in den Behandlungsbereich 2 (A/S/G) einzustufen sind.

    Sollte ausschließlich eines oder mehrere der übrigen Merkmale "Anwendung von Sicherungsmaßnahmen", "Schwere Antriebsstörung (gesteigert oder reduziert)" oder "Keine eigenständige Flüssigkeits-/Nahrungsaufnahme" vorliegen, würden wir nach bisheriger Interpretation die Patient*innen in Behandlungsbereich 1 (A/S/G) einstufen. Wir hoffen bis dahin ebenso auf eine Klarstellung.

    Schöne Grüße

  • Liebe Forumsteilnehmer,

    da ja heute die endgültige Version des OPS 2024 veröffentlicht wurde und keine Änderungen bei den Intensivmerkmale 9-61 vorgenommen wurde, bleibt m. E. die Unklarheit in Verbindung zur PPP-RL.

    Es gibt ja auch noch (?) keine offizielle Klarstellung des von Marcell beschriebenen Problems ob das "und bei denen die Voraussetzungen des OPS-Kodes 9-61 erfüllt sind..." als ein einschränkende Bedingung betrachtet werden kann oder eine Erweiterung um weitere Intensivmerkmale "Anwendung von Sicherungsmaßnahmen", "Schwere Antriebsstörung (gesteigert oder reduziert)" oder "Keine eigenständige Flüssigkeits-/Nahrungsaufnahme".

    Da sich das Jahr dem Ende neigt, wäre es schon sehr hilfreich, wenn da noch weitere Informationen kämen.

    Eine Frage in die Runde: Wie handhaben es denn die anderen psychiatrischen Kliniken?

    Vielen Dank und einen schönen Tag

    E. Rah.

    Medizinische Dokumentarin

  • Guten Tag zusammen,

    kann mir einer von Ihnen beantworten, wie das nun ganz praktisch mit dem ausfüllen der Tabelle funktionieren soll?

    Oder wo ich das nachlesen kann?

    Ich meine die Bereiche, die ans IQTIG gesandt werden sollen (zB. die OPS in A.9.....)

    Wir stufen derzeit noch nicht nach Routinedaten ein und ich bin gerade überfordert... :)


    Vielen herzlichen Dank!

    Huibu