Revision eines Gefäßinterponates

  • Hallo,

    nun haben wir (nach FP/SE-Abrechnung) ein großes Kodierproblem:

    Ein Bypass mußte "geputzt" werden. Der Chirurg hat "Revision" benutzt - die Krankenkassen/MDK haben reflexmäßig auf den Bereich 5-394 verwiesen.

    Der Chirurg sagt jedoch, daß er ein neues Kunststoffinterponat eingesetzt habe zwischen den alten Bypass (auch bereits aus Kunststoff) und die Arteria Femoralis.
    Er gibt als Code 5-393.53 "Anlegen eines anderen Shuntes und Bypasses femoropopliteal, oberhalb des Kniegelenkes" an. Er hat ja aber nun einen Shunt nicht zwischen Poplitea und Femoralis gelegt, sondern zwischen den alten bestehenden Shunt und die Femoralis.

    Ist das nun trotzdem 5-393.53 "Anlegen eines anderen Shuntes und Bypasses femoropopliteal, oberhalb des Kniegelenkes" oder eher 5-393.5x "Anlegen eines sonstigen Shuntes und Bypasses A. femoralis" (also quasi shunto-femoral :D ). Der andere Shunt führt ja in die Poplitea - halt der Bypass nicht direkt, sondern nur indirekt...

    Oder ist das eine "Revision" eines Bypasses? Revision ist m.E. eine OP an dem alten Bypass (die nebenbei auch noch gemacht wurde) ohne Neu-Interpsoistion von künstlichen Gefäß-Stücken. Hier ist ja eine Neu-Interposition zwischen alter Prothese und der A. Femoralis gemacht worden. Auch ist der jetzt zur Revision gekommene Erst-Eingriff vor 2 Jahren in einem anderen Haus gemacht worden (tut das was zur Sache?).

    Wer weiß Rat? Wie kann man den OPS 301 da auslegen?

    Gruß :x

    Björn

  • Moin Moin Herr Mehlhorn

    Darf ich mich Ihrer Frage anschliessen ? Stehe heute vor fast dem gleichen Problem.
    Pat. wurde vor ca. 3 Wochen in anderem KH operiert-fem.popl PTFE - Bypass.
    Bei uns mit Hämatom im Bereich der OP-Narbe aufgenommen.

    Duplexsonographisch zeigte sich ein offenes Implantat mit regelrechtem Flow-Muster, im dist. Anastomosenbereich ließ sich zus. eine liquide Raumforderung darsetellen.

    Es erfolget Bypassrevision - Ich bin der M. OPS-5-394.0+5-394.1,
    aber es wurde auch noch eine Korrektur mit einem Veneninterponat durchgeführt.Ich würde also noch zus.5-393.53 dazuverschlüsseln.

    Weiteres Problem für mich:
    Intraop.fand sich noch eine Nahtlockerung der dist. Anastomose mit daraus resultierendem Aneurysma-die Frage ist für mich wie verschl. ich dieses.
    Nun hat der Kodierende Arzt I72.4 als HD gesetzt.Ich bin aber der Meinung daß T82.3 (Mech. Komplik. durch sonstige Gefäßtransplantate )die HD ist gefolgt von T82.8
    Ich wäre für Hilfe sehr dankbar

    ?( ?( ?(
    Gruß Tanja

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Mehlhorn,

    ein interessante Konstellation:


    Vorbemerkung: handelt es bei dem MDK-Gutachter um einen Gefäßchirurgen?

    "Bypass putzen" heißt im klinischen Gebrauch: Embolektomie, Thrombektomie des Bypasses.

    Das ist bei Ihnen gemacht worden, war aber nicht ausreichend für die erfolgreiche Revascularization. Zusätzlich wurde eine Gefäßprothese eingesetzt. Die Revision allein war
    nicht ausreichend.
    Also ist eine weitere Prozedurenkodierung erforderlich

    Fakt ist: es wurde ein Gefäßprothese implantiert ("neues Kunstoffinterponat"), die operative Prozedur wurde erbracht, also ist die zusätzliche Kodierung von 5-393.53 in Kombination mit 5-930.4 erforderlich.

    Klartext Überschrift 5-393 „Anlegen eines Bypassen an Blutgefäße ...“
    5-393.53 ist nach meinem klinischen Verständnis die geeigneste Prozedur
    siehe auch Klartext SE 10.11: Oberschenkel Arterien Rekonstruktionsoperation mit Anlegung eines nicht körpereigenen Gefäßersatzes
    Das haben Sie mit einem Zweiteingriff m.E. auch durchgeführt.


    Anlage eines Bypasses oberhalb des Kniegelenkes wird m.E. nicht in der Resteklasse 5-393.5x korrekt erfasst, außerdem gilt dann auch die Überschrift 5-393

    (schlechte) Alternative: 5-383.7x Resektion und Ersatz (Interposition) von (Teilen von) Blutgefäßen -
    (Prothese ist funktionell ein Blutgefäß)
    Führt aber zufällig auch in das SE 10.11.


    Ad Tanja:
    „Es erfolgt Bypassrevision - Ich bin der M. OPS-5-394.0+5-394.1,“
    Weshalb der Kode 5-394.0?

    “aber es wurde auch noch eine Korrektur mit einem Veneninterponat durchgeführt.“
    Rückfrage: wirklich Veneninterponat, oder Venenerweiterungsplastik?
    5-394.2 Revision eines vaskulären Implantates , Patchplastik

    „Intraop.fand sich noch eine Nahtlockerung der dist. Anastomose mit daraus resultierendem Aneurysma-die Frage ist für mich wie verschl. ich dieses.
    Nun hat der Kodierende Arzt I72.4 als HD gesetzt.Ich bin aber der Meinung daß T82.3 (Mech. Komplik. durch sonstige Gefäßtransplantate )die HD ist gefolgt von T82.8“

    Ich würde nur die T82.8 als HD verwenden


    Schöne Grüße

    E Rembs