Ambulanter Katalog§115b

  • Zitat


    Original von Guenter_Konzelmann:

    das kann man alles regeln mit Taxi, Sanka, Pflegekraft usw. Insofern würde ich das nicht gelten lassen wollen, wenn der Ehemann od. Partner das, aus welchem Grund auch immer, nicht machen kann.
    --

    Hallo Herr Konzelmann,
    vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
    Wenn man das so sieht, lässt sich alles irgendwie regeln und man bräuchte den Passus gar nicht.
    Oder?? was würden Sie denn gelten lassen??


    :dance2:
    --
    mfG
    Thomas Heller
    QMB/OA Gyn
    Haßberg-Kliniken
    Haus Haßfurt/Unterfranken

    mfG
    Thomas Heller
    QMB/Med Co/OA Gyn
    Haßberg-Kliniken
    Haus Haßfurt/Unterfranken

  • Hallo Herr Heller,

    mglw. ist da ein Auszug aus den DGAI-Leitlinien 'Ambulante Anästhesie' geeignet näher einzugrenzen:

    (Zitat)
    ...
    2) Patientenauswahl
    a) Soziale Aspekte
    1.Bereitschaft des Patienten, sich ambulant operieren zu lassen
    2.Verantwortliche Person für den Heimtransport sowie verantwortliche Person zur postoperativen Überwachung der ersten 24 Stunden
    3.In den ersten 24 Stunden sollte auch die Person, die diese Betreuung durchführt, in der Lage sein, die Instruktionen zu verstehen und physisch und mental in der Lage sein, Entscheidungen zum Wohle des Patienten, wenn notwendig, zu treffen.
    4.Vorhandene telefonische Verbindung
    5.Wohnung mit Minimalstandard (Heizung, Licht, Küche, Bad, Toilette)
    ...
    (Zitat Ende)


    --
    Michael Hönninger
    FA Anästhesiologie / Notfallmedizin
    MedizinController
    Städt. Krankenhaus
    Frankenthal (Palz)

    Michael Hönninger
    FA Anästhesiologie / Notfallmedizin
    [glow=#FF0000,3]MedizinController[/glow]
    Stadtklinik Frankenthal

  • Vielen Dank Herr Hönninger!
    Hoffentlich kennen die Kassen auch die DGAI-Leitlinie 'Ambulante Anästhesie'
    insbesondere auch Punkt 1: Bereitschaft des Patienten, sich ambulant operieren zu lassen.

    Gibt's noch andere Meinungen oder sogar konkrete Erfahrungen???

    :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes:
    --
    mfG
    Thomas Heller
    QMB/OA Gyn
    Haßberg-Kliniken
    Haus Haßfurt/Unterfranken

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    Thomas Heller
    QMB/Med Co/OA Gyn
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  • Zitat


    Original von Rembs:

    Der Transport zum Flughafen für eine Urlaubsreise wird selbstständig organisiert, Abholen aus dem Krankenhaus organisieren wir....
    Gruß

    E. Rembs


    Hallo Herr Rembs,
    ich bin doch immer wieder über Sie verblüfft. Schreibt er den ganzen Tag Beiträge bei 'mydrg' und kommt auch noch dazu soooo lange Artikel zu lesen. Meine Bewunderung. Haben Sie Ihre Leute so gut im Griff, dass sie vorbildlich codieren, so dass Sie gar nicht mehr arbeiten müssen. Sie sind ein Organisationstalent!! (Das meine ich ehrlich)

    Aber Ihren Textbeitrag habe ich trotzdem nicht verstanden. Haben Sie in Bochum einen Patientenabholdienst organisiert, der die Patienten von der ambulanten Behandlung abholt und solange medizinisch kompetent versorgt, bis der Rest der Familie von der Arbeit o.ä. gekommen ist um die Aufgabe zu übernehmen. Das würde sicher auch Herrn Ulsenheimer interessieren.
    Oder habe ich was falsch verstanden???????
    ?( :vertrag: :jay:
    --
    mfG
    Thomas Heller
    QMB/OA Gyn
    Haßberg-Kliniken
    Haus Haßfurt/Unterfranken

    mfG
    Thomas Heller
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    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von Thomas_Heller:
    [Aber Ihren Textbeitrag habe ich trotzdem nicht verstanden. --


    Hallo Herr Heller,

    ich habe nicht präzise formuliert!
    Der Satz war ironisch gemeint.

    Warum müssen wir Taxi, häusliche Versorgung etc. für ambulante Pat. organisieren, wo bleibt hier die Selbstverantwortung und die Mitwirkungspflicht des Patienten.
    vgl Beitrag heute: "das kann man alles regeln"

    Herzliche Grüße
    Eberhard Rembs

  • Allegra Herr Heller,

    Zitat: Hallo Herr Konzelmann,
    vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
    Wenn man das so sieht, lässt sich alles irgendwie regeln und man bräuchte den Passus gar nicht.
    Oder?? was würden Sie denn gelten lassen?? Zitat Ende

    z.B. wenn es uns nicht gelingt, den Pflegedienst zu organisieren oder Ähnliches. Siehe Beitrag von Herrn Hönninger

    P.S.: Vielen Dank an Herrn Rembs für den interessanten Artikel


    --
    Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Hallo,

    die DGAI-Definition finde ich sehr interresant und hilfreich, nur Punkt 1 ist wahrscheinlich kritisch, was ist mit Patienten die eine ambulante Behandlung ablehnen?

    Diesen Fall haben wir (und wahrscheinlich auch andere) durchaus häufiger...wie soll man sich in diesem Fall künftig vehalten, den Patienten zur Kasse schicken.....

    oder ist der ausgesprochene (und auch dokumentierte)Patientenwunsch ausreichend?

    Das wird sicher früher oder später juristisch zu klären sein oder wie sieht das Forum das?

    Wie ist hierzu den die Kassenmeinung?

    Gruß
    --
    Thomas Lückert
    Medizincontrolling
    Johanniter-Krankenhaus im Fläming

    Thomas Lückert
    Stabsstelle Medizincontrolling
    Unfallkrankenhaus Berlin

  • Hallo Herr Mies,

    dass das Thema hier her gehört, meine ich auch. Die Kassen fangen bei uns neuerdings an, selbst bei mehrtägigen Aufenthalten eine ambulante Abrechnung zu fordern.
    NB: Gibt es den Katalog irgendwo als Excel-Tabelle oder csv oder so?

    Gruß aus dem tropischen Hamburg
    --
    Manfred Nast
    Medizincontrolling Bethesda AK Bergedorf Hamburg

    Manfred Nast

  • Guten Morgen Herr Nast, Guten Morgen Forum,
    danke Herr Nast, bin auch weiter der Meinung das der 115 er Katalog und AEP und Fehlbelegung in diesen Thread gehören. Vielen Dank an Dr. Mautner, der hier schon mal ein Mapping EBM OPS hier zur Verfügung gestellt hat:

    http://dedi694.your-server.de/mydrgj/apboard/thread.php?id=1343

    Hier müsste, jetzt der Link auf die EXEL Datei sein.
    http://dedi694.your-server.de/mydrgj/apboard…et_upload&id=68

    Dr. Mautner schrieb:
    Hallo,

    ich habe 2001 eine Excel-Datei von EBM nach OPS 2.0 gemacht (von Hand - oder von Fuß?)

    Hat mir damals nichts genutzt. Habe sie aber nun auf OPS 2.1 gemappt mit DIMDI-Tabelle). Wenn sie jemand brauchen kann, bitteschön.

    Für den Inhalt natürlich keine Gewähr, Eigenbau (von Internist), nicht im richtigen Leben getestet!!

    Die obigen Fragezeichen kann ich nur unterstreichen, zudem ist die Tabelle natürlich nicht auf OPS 2.1 Codes hin untersucht, die es im OPS 2.0 gar nicht gab.

    Wenn jemand sie verbesserungswürdig befinden sollte:

    please, let me know.


    Viele Grüße

    von Mautner

    So ich hoffe ich habe die links richtig gesetzt.
    Würde mich freuen, wenn hier bald weitere Vervollständigungen zur Verfügung gestellt werden.
    herzlichst
    Ihr

    --
    Kurt Mies

    Kurt Mies

  • Schönen guten Tag allerseits!

    Da ich im Urlaub war, kann ich leider erst jetzt wieder mitmischen.

    Zitat


    Original von may:
    Kein Eintrag = Kann Ambulant , muss aber nicht:

    [...]

    Nach Rücksprache mit unserem Juristen bestht nun auch keine Rechtfertigungsgrundlage dafür mehr zu begründen warum ein solcher Eingriff nicht ambulant durchgeführt wurde.

    Dies ist lediglich bei den "*"-Eingriffen bzw. den "Kommentar-Ausnahmen" erforderlich.


    Das sehe ich zwar auch so, leider steht es nirgendwo explizit. Die Interpretationsphantasie bei den Krankenkassenstrategen kennt (zumindest nach meiner bisherigen Erfahrung) keine Grenzen.

    Zitat


    Original von may:
    Noch heute werde ich alle Zahlungsverweigerungen der Kassen aus dem Jahr 2002 bzgl. der stat. Aufenthalte in deren Rahmen nun als "nicht-Stern"-Eingriffe definierte Operationen durchgeführt wurden, erneut einfordern, da nun zum allerersten mal eine rechtliche Grundlage vorliegt auf die man sich berufen kann.

    Dass diese Regelung erst ab 1.1.04 offiziell in Kraft tritt spielt hierbei eine nur untergeordnete Rolle, da sich die Krankenkassen in der Vergangenheit ja auf äußerst zweifelhafte Gutachten "IHRES" MDK berufen haben.

    Na dann viel Spass und Erfolg! Ich wäre da nicht ganz so optimistisch, werde den Katalog jedoch auch vor Inkrafttreten argumentativ nutzen.

    Es gab mal einen zweiseitigen Katalog zwischen KHG und KBV (soweit ich weiß) in dem relativ konkret 3 Katagorien definiert wurden:
    I: In der Regel stationär aber auch ambulant möglich,
    II: ambulant oder stationär möglich und
    III: in der Regel ambulant, aber stationär bei besonderen Bedingungen möglich.

    Jetzt finde ich die Formulierung etwas schwammig.

    Leider erscheint mir vieles, insbesondere die Anlage 2, zu schwammig formuliert. Ich fürchte, dass dadurch mehr Streitpotential geschaffen als beseitigt wird.

    Schönen Tag noch,
    --
    Reinhard Schaffert

    Medizincontroller
    Facharzt für Chirurgie
    Kliniken des Wetteraukreises