Wiederaufnahme

  • Hallo Forum,

    in ähnlicher Form ist dieses Thema zwar schon diskutiert worden, aber so richtig eine Antwort auf meine speziellen Fragen habe ich beim Suchen nicht gefunden.
    Wann gilt ein Fall als Wiederaufnahme?

    Fall 1) Eine Frau kommt mit Wehen, wird stationär aufgenommen, die Wehen sistieren, die Frau geht wieder heim. Ein paar Stunden oder Tage später kommt sie erneut mit Wehen und entbindet.
    Gilt das als Wiederaufnahme oder sind das jetzt zwei Fälle? Gibt es da vielleicht eine zeitliche Grenze?

    Fall 2) Eine Frau kommt wegen Übertragung/kindl. Retardierung o.ä. zum Prostaglandinbelastungstest. Dieser ist unauffällig. Die Frau geht heim, kommt einige Stunden/Tage später mit Wehen wieder
    Frage: wie oben

    Fall 3) Eine Frau kommt wegen Postmenopausenblutung zur Cürettage. Nach Entlassung der Patientin erreicht uns der histologische Befund: Corpus-Carcinom. Die Frau wird also wieder aufgenommen und operiert
    Ist das eine geplante Wiederaufnahme? Oder abrechnen wie bisher als zwei Fälle?

    Für "Erleuchtung" wäre ich echt dankbar
    ?( ?(?( ?( ?(
    Muß jetzt weiter Abrechnungen kontrollieren;(

    U. Runge

  • Hallo liebe Frau Runge,

    in allen drei Fällen handelt es sich bei der zweiten Aufnahme nícht um eine Aufnahme wegen einer Komplikation verursacht durch Behandlung während des ersten Aufenthaltes.

    Also in allen drei Fällen: Keine Wiederaufnahme wg. Komplikationen, 2 Fälle -----> 2 DRGs.

    Die vorprogrammierten Meinungsverschiedenheiten in der Auslegung des Begriffes Komplikation zwischen Kasse/MDK und Krankenhäusern wird wohl das BSG in einigen Jahren klären. So war es zumindest bei den Auffassungsdifferenzen zu verschiedenen Konstellationen im "alten" Fallpauschalen/Sonderentgelt-Bereich.

    Grüsse

    Nusser

    8)

    [mark=grey]Schöne Grüsse

    F. Nusser[/mark]

  • Hallo Frau Runge,

    ich schliesse mich meinem Kollegen Nusser an.
    Alle drei Konstellationen sind KEINE Wiederaufnahmen nach $8, Abs.5. Aber gerade zu Konstellation 1 ist mir ein lustiges MDK-Gutachten in die Hände gefallen, wo sehr blumig aber völlig abwegig erklärt, wird, dass die Geburt eine Komplikation der Wehen sein könne, bzw. es wird darauf abgehoben, dass ...die Geburt natürlicherweise mit Wehen beginnt, es sich also um einen - wenn auch unterbrochenen - zusammenhängenden Sachverhalt handle und damit um einen Fall.
    Das Gutachten hat bei uns einige Lacher ausgelöst und nach einem klärenden Telefonat mit dem MDK (incl. kleinem DRG - ABC) war alles gegessen.

    Dennoch können Sie sich freuen:
    Ab 2004 wird es klare Regelungen zu diesem Thema geben, um Missverständnisse so klein wie möglich zu halten. Ob's einfacher wird, weiss ich allerdings auch nicht. ?(

    Gruss
    Michael Wilke :smokin: