OPS 8-982.- Palliativmedizinische Komplexbehandlung in der Psychiatrie abrechenbar?

  • Moin, liebe Forumsmitglieder!

    Unsere Psychiatrie ist Teil eines Allgemeinkrankenhauses. Dürfen wir in der Psych die "Palliative Komplexbehandlung" zur Abrechnung bringen, wenn zwar alle im OPS geforderten Merkmale erfüllt sind, jedoch der Patient diese Leistungen auf der psychiatrischen Abteilung erhielt? (Eine gesonderte Palliativstation hat unser Haus nicht.)

    Oder ist das prinzipiell nicht möglich und wir könnten nur die Z51.5 "Palliativbehandlung" ansetzen?

    Schöne Grüße,

    Schreckschraube

  • Admin 5. Mai 2024 um 11:22

    Hat den Titel des Themas von „OPS 8-982.- Palliativmedizinische Komplexbehandlung in der Psych. abrechenbar?“ zu „OPS 8-982.- Palliativmedizinische Komplexbehandlung in der Psychiatrie abrechenbar?“ geändert.
  • Guten Tag Schreckschraube,

    hinzu kommt, dass im PEPP-Katalog die OPS-Ziffern 8-982 und 8-98e nicht erlösrelevant sind und auch kein Zusatzentgelt für die palliativmedizinische Komplexbehandlung existiert. Eine Erlössteigerung erzielen Sie mit der Komplexbehandlung nicht.

    Gruß,
    S. Stephan

  • Guten Abend und herzlichen Dank für Ihre Mühe MDK-Opfer und Stephan!

    Als Newcomer im Kodierbereich war ich unsicher, ob die erteilte Genehmigung für diesen OPS- Kode prinzipiell nur für die somatischen Abteilungen kodierbar ist und ich womöglich mit der Dokumentation in der Psychiatrie ( kommt jetzt das erste Mal zur Anwendung) direkt den MDK im Genick haben werde...

    Tatsächlich bin ich erstaunt, dass es für diese personalintensive Behandlungsart keine Zusatzentgelte gibt.

    Schöne Grüße von der Küste,

    Schreckschraube