Moin, liebe Forumsmitglieder!
Unsere Psychiatrie ist Teil eines Allgemeinkrankenhauses. Dürfen wir in der Psych die "Palliative Komplexbehandlung" zur Abrechnung bringen, wenn zwar alle im OPS geforderten Merkmale erfüllt sind, jedoch der Patient diese Leistungen auf der psychiatrischen Abteilung erhielt? (Eine gesonderte Palliativstation hat unser Haus nicht.)
Oder ist das prinzipiell nicht möglich und wir könnten nur die Z51.5 "Palliativbehandlung" ansetzen?
Schöne Grüße,
Schreckschraube