Sehr geehrtes Forum,
im § 24f S. 3 SGB V steht zwar, dass die Versicherte Anspruch auf ambulante oder stationäre Entbindung in einem Krankenhaus hat, aber wie sieht die ambulante Abrechnung im Krankenhaus für eine Entbindung konkret aus?
Wie rechnet das Krankenhaus diese ambulante Leistung ab? AOP? Stationär 1 Tag? Welche Leistungen / Ziffern?
Herzlichen Dank im Voraus
Naiso